Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH plant die Ausschreibung eines 3-jährigen Rahmenvertrages (+ opt. Verlängerung um 1 Jahr) für die Herstellung, Lieferung und - optional - Montage von Stationskörper, Typ kompakt (nicht begehbar) bis max. 1000 kVA und Stationskörper Typ begehbar bis 1000 kVA. Die Leistung umfasst dabei die Betonkörper für begehbare und nichtbegehbare Trafostationen, inklusive mit ein bzw. zwei Transformatoren. Geplant ist eine garantierte Abnahme von ca. 20 nicht begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 01.02. im LV) und ca. 5 begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 02.02 im LV). Darüber hinaus gibt es weitere begehbare und nichtbegehbare Stationskörper, die jedoch bei Bedarf abgerufen werden und daher nicht zum garantiert abgenommenen Material gehören.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Lieferung Kompakttrafostationen
Referenznummer: 240904_NGP_DR_16
Kurze Beschreibung:
Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH plant die Ausschreibung eines 3-jährigen Rahmenvertrages (+ opt. Verlängerung um 1 Jahr) für die Herstellung, Lieferung und - optional - Montage von Stationskörper, Typ kompakt (nicht begehbar) bis max. 1000 kVA und Stationskörper Typ begehbar bis 1000 kVA. Die Leistung umfasst dabei die Betonkörper für begehbare und nichtbegehbare Trafostationen, inklusive mit ein bzw. zwei Transformatoren. Geplant ist eine garantierte Abnahme von ca. 20 nicht begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 01.02. im LV) und ca. 5 begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 02.02 im LV). Darüber hinaus gibt es weitere begehbare und nichtbegehbare Stationskörper, die jedoch bei Bedarf abgerufen werden und daher nicht zum garantiert abgenommenen Material gehören.
Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH plant die Ausschreibung eines 3-jährigen Rahmenvertrages (+ opt. Verlängerung um 1 Jahr) für die Herstellung, Lieferung und - optional - Montage von Stationskörper, Typ kompakt (nicht begehbar) bis max. 1000 kVA und Stationskörper Typ begehbar bis 1000 kVA. Die Leistung umfasst dabei die Betonkörper für begehbare und nichtbegehbare Trafostationen, inklusive mit ein bzw. zwei Transformatoren. Geplant ist eine garantierte Abnahme von ca. 20 nicht begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 01.02. im LV) und ca. 5 begehbaren Stationskörper pro Jahr (genauer Typ s. Pos. 02.02 im LV). Darüber hinaus gibt es weitere begehbare und nichtbegehbare Stationskörper, die jedoch bei Bedarf abgerufen werden und daher nicht zum garantiert abgenommenen Material gehören.
Produkte/Dienstleistungen: Versorgungstransformatoren📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 240904_NGP_DR_16
Beschreibung der Beschaffung:
Wir bitten die in der Kurzbeschreibung genannte Leistung als Komplettpaket anzubieten. Die Ausführung der Arbeiten soll unter Einhaltung der derzeit allgemeinen gültigen anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) erfolgen. Die Preise sind so zu kalkulieren, dass alle eventuell anfallenden Nebenkosten enthalten sind. Alle Aufwendungen, Dienstleistungen bzw. sogenannte systemgenerelle Dienstleistungen sind in den entsprechenden Positionen einzubeziehen. Hinweise und Alternativen sind ebenfalls mit dem Leistungsverzeichnis abzugeben. Dem Auftraggeber steht frei, einzelne Positionen nicht zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN EN - Normen, zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güterschutzgemeinschaft tragen. Werden andere Materialien, als im LV aufgeführt, verwendet, so ist die Genehmigung durch den AG vor Einbau einzuholen. Die Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Materialien ist nachzuweisen. Dem Auftraggeber obliegt es allein, die Gleichwertigkeit von alternativen Materialien zu beurteilen. Zertifikate und statische Nachweise sind dem Angebot beizulegen.
Wir bitten die in der Kurzbeschreibung genannte Leistung als Komplettpaket anzubieten. Die Ausführung der Arbeiten soll unter Einhaltung der derzeit allgemeinen gültigen anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) erfolgen. Die Preise sind so zu kalkulieren, dass alle eventuell anfallenden Nebenkosten enthalten sind. Alle Aufwendungen, Dienstleistungen bzw. sogenannte systemgenerelle Dienstleistungen sind in den entsprechenden Positionen einzubeziehen. Hinweise und Alternativen sind ebenfalls mit dem Leistungsverzeichnis abzugeben. Dem Auftraggeber steht frei, einzelne Positionen nicht zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN EN - Normen, zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güterschutzgemeinschaft tragen. Werden andere Materialien, als im LV aufgeführt, verwendet, so ist die Genehmigung durch den AG vor Einbau einzuholen. Die Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Materialien ist nachzuweisen. Dem Auftraggeber obliegt es allein, die Gleichwertigkeit von alternativen Materialien zu beurteilen. Zertifikate und statische Nachweise sind dem Angebot beizulegen.
Zusätzliche Informationen:
- Der geschätzte Wert von 6.000.000,00 EUR als Umfang der Auftragsvergabe bezieht sich auf die RV-Laufzeit von 3 Jahre. Darin beinhaltet ist ein ,,Risikobudget" von 2.000.000,00 EUR netto für den Netzausbau im Fall dessen, dass die geplanten Auftragssumme des RV im Wert von 4.000.000,00 EUR nicht ausreicht. Sollte es zur Ziehung der Option und somit Verlängerung des RV um 1 Jahr kommen, wird dem RV zusätzlich ein Auftragsvolumen von 3.000.000,00 EUR netto zur Verfügung gestellt. - Nach der Generierung des 1. Abrufes und damit des garantierten jährlichen Materials (Pos. 1.2. und 2.2.) auf diesen RV hat die Lieferung der dort angegebenen Materialien nicht mit einem Mal, sondern gestaffelt zu erfolgen. Welche Anzahl hier pro "Staffel" geliefert wird, gilt es im etwaigen Aufklärungsgespräch oder in Rücksprache mit den Ansprechpartnern des Fachbereiches der NGP zu klären.
- Der geschätzte Wert von 6.000.000,00 EUR als Umfang der Auftragsvergabe bezieht sich auf die RV-Laufzeit von 3 Jahre. Darin beinhaltet ist ein ,,Risikobudget" von 2.000.000,00 EUR netto für den Netzausbau im Fall dessen, dass die geplanten Auftragssumme des RV im Wert von 4.000.000,00 EUR nicht ausreicht. Sollte es zur Ziehung der Option und somit Verlängerung des RV um 1 Jahr kommen, wird dem RV zusätzlich ein Auftragsvolumen von 3.000.000,00 EUR netto zur Verfügung gestellt. - Nach der Generierung des 1. Abrufes und damit des garantierten jährlichen Materials (Pos. 1.2. und 2.2.) auf diesen RV hat die Lieferung der dort angegebenen Materialien nicht mit einem Mal, sondern gestaffelt zu erfolgen. Welche Anzahl hier pro "Staffel" geliefert wird, gilt es im etwaigen Aufklärungsgespräch oder in Rücksprache mit den Ansprechpartnern des Fachbereiches der NGP zu klären.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Stadtgebiet Potsdam und max. 50 km im Umkreis der Stadt Potsdam
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Verlängerung um 1 Jahr ist optional und ist mit Zustimmung beider Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit möglich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
In einem Offenen Verfahren fordert die Vergabestelle im Namen des Auftraggebers (hier NGP) eine unbeschränkten Anzahl an Unternehmen öffentlich auf, ein Angebot abzugeben. Anhand der gewichteten Kriterien wird für das jeweilige Angebot eine gewisse Punkteanzahl ermittelt mit deren eine Rangfolge entsteht. Gegebenenfalls erfolgt danach eine Aufklärungsgespräch mit einem oder mehreren Bietern.
In einem Offenen Verfahren fordert die Vergabestelle im Namen des Auftraggebers (hier NGP) eine unbeschränkten Anzahl an Unternehmen öffentlich auf, ein Angebot abzugeben. Anhand der gewichteten Kriterien wird für das jeweilige Angebot eine gewisse Punkteanzahl ermittelt mit deren eine Rangfolge entsteht. Gegebenenfalls erfolgt danach eine Aufklärungsgespräch mit einem oder mehreren Bietern.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-14 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-14 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-07 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen gilt es einzuhalten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung: Als Eigenerklärung vorzulegen (gemäß Formblatt 124): - Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens, - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt
Eigenerklärung: Als Eigenerklärung vorzulegen (gemäß Formblatt 124): - Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens, - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (b) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (b) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführung der Arbeiten soll unter Einhaltung der derzeit allgemeinen gültigen anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) erfolgen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN EN - Normen, zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güterschutzgemeinschaft tragen. Werden andere Materialien, als im LV aufgeführt verwendet, so ist die Genehmigung durch den AG vor Einbau einzuholen. Zertifikate und statische Nachweise sind dem Angebot beizulegen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
Die Ausführung der Arbeiten soll unter Einhaltung der derzeit allgemeinen gültigen anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) erfolgen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN EN - Normen, zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güterschutzgemeinschaft tragen. Werden andere Materialien, als im LV aufgeführt verwendet, so ist die Genehmigung durch den AG vor Einbau einzuholen. Zertifikate und statische Nachweise sind dem Angebot beizulegen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6201
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenbrug.de📧
Telefon: +49 331-8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 178-548403 (2024-09-11)