Beschreibung der Beschaffung
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Servern und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1).
Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Herstel-ler benannt werden.
Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner.
Ein Bieter in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 6 herausstellen, dass sich unter den drei (3) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden.
Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.
Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Server im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die in der folgenden Tabelle aufgeführten Geräteklassen charakterisiert.
Geräteklasse 1: Rack Server
• Rack-Gehäuse
• 1 CPU, 2 CPU, 4 CPU und 8 CPU
Geräteklasse 2: Tower-Server
• Tower-Gehäuse
• 1 CPU und 2 CPU
Geräteklasse 3: Sonstige Server
• Sonstige-Server (nicht HPC- und GPU-Server , da diese über eine andere Rahmenvereinbarung beschafft werden)
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Servern im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Aus-stattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Server im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Server, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Server und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Server muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Servern mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2).
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10).
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Server auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6).
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Storage-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.