Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Storage-Systemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, mehrere Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Auswahl von Storage-Systemen unterstützen und ihn mit solchen Storage-Systemen versorgen. Gesucht werden RV-Partner - Herstellerkombinationen (wobei der RV-Partner auch Hersteller sein kann) welche den jeweiligen konkreten Beschaffungsbedarf im konstanten Einzelwettbewerb untereinander abdecken. Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen. Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit erweiterter Funktionalität, zzgl. Rechercheshop als Grundlage für die vertragsgemäße Zusammenarbeit, • Veräußerung und Lieferung von St0orage-Systemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist), • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"), • ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf dieStorage-Systeme • Bereitschaft, ggfls. die Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über eine noch zu definierende Lösung über den "MPG-digitalen Marktplatz" (an Stelle des Online-Shops) als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit abzubilden. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Storage 2025
Referenznummer: 2241.4254.2024-06
Kurze Beschreibung:
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Storage-Systemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, mehrere Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Auswahl von Storage-Systemen unterstützen und ihn mit solchen Storage-Systemen versorgen. Gesucht werden RV-Partner - Herstellerkombinationen (wobei der RV-Partner auch Hersteller sein kann) welche den jeweiligen konkreten Beschaffungsbedarf im konstanten Einzelwettbewerb untereinander abdecken.
Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen.
Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit erweiterter Funktionalität, zzgl. Rechercheshop als Grundlage für die vertragsgemäße Zusammenarbeit,
• Veräußerung und Lieferung von St0orage-Systemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen),
• Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"),
• ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf dieStorage-Systeme
• Bereitschaft, ggfls. die Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über eine noch zu definierende Lösung über den "MPG-digitalen Marktplatz" (an Stelle des Online-Shops) als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit abzubilden.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Storage-Systemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, mehrere Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Auswahl von Storage-Systemen unterstützen und ihn mit solchen Storage-Systemen versorgen. Gesucht werden RV-Partner - Herstellerkombinationen (wobei der RV-Partner auch Hersteller sein kann) welche den jeweiligen konkreten Beschaffungsbedarf im konstanten Einzelwettbewerb untereinander abdecken.
Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen.
Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit erweiterter Funktionalität, zzgl. Rechercheshop als Grundlage für die vertragsgemäße Zusammenarbeit,
• Veräußerung und Lieferung von St0orage-Systemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen),
• Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"),
• ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf dieStorage-Systeme
• Bereitschaft, ggfls. die Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über eine noch zu definierende Lösung über den "MPG-digitalen Marktplatz" (an Stelle des Online-Shops) als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit abzubilden.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen.
Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= drei Wettbewerbssegmente):
a) als ein Vergleich der Produkte und Preise in den Onlineshops, welche die Auftragnehmer bzw. RV-Partner dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen haben. Mit der Zurverfügungstellung des Onlineshops stehen die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb zueinander (Wettbewerb durch Onlineshopvergleich).
b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV.
c) als (künftig geplant) Wettbewerb auf einem virtuellen Marktplatz, den der Auftraggeber aktuell im Begriff ist, zu etablieren. Hierzu werden die Voraussetzung während der Vertragslaufzeit geschaffen.
Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei einer konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet.
Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit erweiterter Funk-tionalität, zzgl. Rechercheshop als Grundlage für die vertragsgemäße Zusammenarbeit,
• Veräußerung und Lieferung von Server inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen),
• Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"),
• ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die Server
• Bereitschaft, ggfls. die Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über eine noch zu definierende Lösung über den "MPG-digitalen Marktplatz" (an Stelle des Online-Shops) als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit abzubilden..
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio von Storage und Storage-Systemen lässt sich mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen wie folgt grob charakterisieren:
• Storage All Flash (kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung); Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung)
• Storage-Hybrid (kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung); Volume, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks))
• Storage - Tape (technisch aktuelle LTO-9-Lösung, lese abwärtskompatibel).
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Storage-Produkten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. Montageschienen, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer das gesamte Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der jeweiligen in den Wettbewerb gestellten bzw. angebotenen Hersteller (gesetzte oder frei wählbare Hersteller) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale der aufgeführten Referenzgeräte (in Anlage 10) dienen ausschließlich der Verdeutlichung, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Referenzgeräte bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel § 4 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung).
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen.
Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= drei Wettbewerbssegmente):
a) als ein Vergleich der Produkte und Preise in den Onlineshops, welche die Auftragnehmer bzw. RV-Partner dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen haben. Mit der Zurverfügungstellung des Onlineshops stehen die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb zueinander (Wettbewerb durch Onlineshopvergleich).
b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV.
c) als (künftig geplant) Wettbewerb auf einem virtuellen Marktplatz, den der Auftraggeber aktuell im Begriff ist, zu etablieren. Hierzu werden die Voraussetzung während der Vertragslaufzeit geschaffen.
Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei einer konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet.
Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG mit erweiterter Funk-tionalität, zzgl. Rechercheshop als Grundlage für die vertragsgemäße Zusammenarbeit,
• Veräußerung und Lieferung von Server inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist),
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen),
• Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"),
• ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die Server
• Bereitschaft, ggfls. die Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über eine noch zu definierende Lösung über den "MPG-digitalen Marktplatz" (an Stelle des Online-Shops) als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit abzubilden..
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio von Storage und Storage-Systemen lässt sich mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen wie folgt grob charakterisieren:
• Storage All Flash (kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung); Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung)
• Storage-Hybrid (kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung); Volume, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks))
• Storage - Tape (technisch aktuelle LTO-9-Lösung, lese abwärtskompatibel).
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Storage-Produkten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. Montageschienen, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer das gesamte Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der jeweiligen in den Wettbewerb gestellten bzw. angebotenen Hersteller (gesetzte oder frei wählbare Hersteller) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale der aufgeführten Referenzgeräte (in Anlage 10) dienen ausschließlich der Verdeutlichung, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Referenzgeräte bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel § 4 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung).
Zusätzliche Informationen:
Dem Auftraggeber kommt es in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Der Auftraggeber unterscheidet dabei zwischen dem von ihm für diesen Wettbewerb mit gesetzten Herstellern versehene "Hersteller-Cluster" und dem sog. "Wildcard-Cluster". Maßstab für das Setzen von Herstellern ist deren am Umsatz ausgedrückte Bedeutung für den Bestand in der MPG.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle "Cluster", sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.
Das Hersteller-Cluster (gesetzt) besteht aus den Produkten der Hersteller
• Hersteller 1: Dell
• Hersteller 3: HPE
• Hersteller 4: Lenovo/IBM
• Hersteller 5: NetApp
Für jeden Hersteller dieses gesetzten Hersteller-Clusters wird je ein (1) RV-Partner gesucht.
Zusätzlich zu dem (gesetzten) Hersteller-Cluster wird ein sog. "Wildcard-Cluster" ergänzend in den Wettbewerb gestellt. In Bezug auf das Wildcard-Cluster ist der Bieter frei in der Wahl
des Herstellers, wobei die Herstellerwahl insofern eingeschränkt ist, dass die oben genannten "gesetzten" Hersteller (des Hersteller-Clusters) nicht benannt werden dürfen.
Das Wildcard-Cluster ist unterteilt in die Sparten
• All Flash Storage-Systeme (All Flash)
• Festplattenbasierte Storage-Systeme (HDD)
Für das Wildcard-Cluster in der Sparte "All Flash Storage-Systeme" werden bis zu zwei (2) RV-Partner gesucht und in der Sparte "festplattenbasierte Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner mit jeweils unterschiedlichen Herstellern gesucht.
Wie erwähnt kommt es dem Auftraggeber in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller erfolgen können.
Das Wildcard-Cluster besteht aus den Produkten anderer, nicht gesetzter Hersteller
Vergeben wird folglich eine Rahmenvereinbarung in Bezug auf das gesetzten Hersteller-Cluster mit vier (4) RV-Partnern und in Bezug auf das Wildcard-Cluster mit bis zu fünf (5) RV-Partnern - und damit insgesamt mit bis zu neun (9) Rahmenvertragspartnern.
Hinweis:
Den Bietern ist es lediglich gestattet ein einziges Angebot über Produkte eines einzigen Herstellers abzugeben. Entweder im Rahmen des Hersteller-Clusters oder eines der Wildcard-Clusters.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.
Dem Auftraggeber kommt es in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Der Auftraggeber unterscheidet dabei zwischen dem von ihm für diesen Wettbewerb mit gesetzten Herstellern versehene "Hersteller-Cluster" und dem sog. "Wildcard-Cluster". Maßstab für das Setzen von Herstellern ist deren am Umsatz ausgedrückte Bedeutung für den Bestand in der MPG.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle "Cluster", sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.
Das Hersteller-Cluster (gesetzt) besteht aus den Produkten der Hersteller
• Hersteller 1: Dell
• Hersteller 3: HPE
• Hersteller 4: Lenovo/IBM
• Hersteller 5: NetApp
Für jeden Hersteller dieses gesetzten Hersteller-Clusters wird je ein (1) RV-Partner gesucht.
Zusätzlich zu dem (gesetzten) Hersteller-Cluster wird ein sog. "Wildcard-Cluster" ergänzend in den Wettbewerb gestellt. In Bezug auf das Wildcard-Cluster ist der Bieter frei in der Wahl
des Herstellers, wobei die Herstellerwahl insofern eingeschränkt ist, dass die oben genannten "gesetzten" Hersteller (des Hersteller-Clusters) nicht benannt werden dürfen.
Das Wildcard-Cluster ist unterteilt in die Sparten
• All Flash Storage-Systeme (All Flash)
• Festplattenbasierte Storage-Systeme (HDD)
Für das Wildcard-Cluster in der Sparte "All Flash Storage-Systeme" werden bis zu zwei (2) RV-Partner gesucht und in der Sparte "festplattenbasierte Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner mit jeweils unterschiedlichen Herstellern gesucht.
Wie erwähnt kommt es dem Auftraggeber in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller erfolgen können.
Das Wildcard-Cluster besteht aus den Produkten anderer, nicht gesetzter Hersteller
Vergeben wird folglich eine Rahmenvereinbarung in Bezug auf das gesetzten Hersteller-Cluster mit vier (4) RV-Partnern und in Bezug auf das Wildcard-Cluster mit bis zu fünf (5) RV-Partnern - und damit insgesamt mit bis zu neun (9) Rahmenvertragspartnern.
Hinweis:
Den Bietern ist es lediglich gestattet ein einziges Angebot über Produkte eines einzigen Herstellers abzugeben. Entweder im Rahmen des Hersteller-Clusters oder eines der Wildcard-Clusters.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 60 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 01.03.2025. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 01.03.2025. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-25 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Beratung zu und Veräußerung und Lieferung von Storage-Systemen von Zubehör, des Erbringens von Serviceleistungen sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops inklusive der Anbindung an das eProcurement-System der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Online-Shop die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Damit die erheblichen Aufwände der Shop-Anbindung in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungserbringung und der Wirtschaftlichkeit für den AN stehen, ist hier deshalb ausnahmsweise eine über die Regellaufzeit hinausgehende Vertragslaufzeitdauer erforderlich.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Beratung zu und Veräußerung und Lieferung von Storage-Systemen von Zubehör, des Erbringens von Serviceleistungen sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops inklusive der Anbindung an das eProcurement-System der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Online-Shop die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Damit die erheblichen Aufwände der Shop-Anbindung in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungserbringung und der Wirtschaftlichkeit für den AN stehen, ist hier deshalb ausnahmsweise eine über die Regellaufzeit hinausgehende Vertragslaufzeitdauer erforderlich.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-25 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d. h. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen). Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d. h. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen). Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Anlage 2 Kap. 4.2.2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, ggf. Fax, ggf. Internetadresse,
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der
Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungsbzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt
"Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Anlage 2 Kap. 4.2.2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, ggf. Fax, ggf. Internetadresse,
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der
Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungsbzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt
"Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Alle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR (einfach maximiert)
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen.
Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 15) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jede beteiligte Person an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen die Erklärung nicht tätigen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls die Erklärung ei-nes entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von Storagesystemen (EK-06-A)
jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Alle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR (einfach maximiert)
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen.
Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 15) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jede beteiligte Person an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen die Erklärung nicht tätigen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls die Erklärung ei-nes entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von Storagesystemen (EK-06-A)
jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Dies gilt allerdings nicht für die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit einer Referenz.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Umweltmanagement (EK-08-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen (EK-08-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
3. Unternehmensreferenzen (EK-09-A und EK-10-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• mind. 1 Referenz im Bereich "Onlineverkauf von Storage bzw. Storagesystemen" (EK-09-A);
• mind. 1 Referenz im Bereich "Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System" (EK-10-A).
Beide Bereiche können durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für beide Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Dies gilt allerdings nicht für die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit einer Referenz.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Umweltmanagement (EK-08-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen (EK-08-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
3. Unternehmensreferenzen (EK-09-A und EK-10-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• mind. 1 Referenz im Bereich "Onlineverkauf von Storage bzw. Storagesystemen" (EK-09-A);
• mind. 1 Referenz im Bereich "Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System" (EK-10-A).
Beide Bereiche können durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für beide Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten alle Ausschlussgründe die in den Vergabeunterlagen genannt sind (vgl. Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921760
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 170-524380 (2024-08-30)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 35 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Dem Auftraggeber kommt es in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Der Auftraggeber unterscheidet dabei zwischen dem von ihm für diesen Wettbewerb mit gesetzten Herstellern versehene "Hersteller-Cluster" und dem sog. "Wildcard-Cluster". Maßstab für das Setzen von Herstellern ist deren am Umsatz ausgedrückte Bedeutung für den Bestand in der MPG.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle "Cluster", sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.
Das Hersteller-Cluster (gesetzt) besteht aus den Produkten der Hersteller
• Hersteller 1: Dell
• Hersteller 2: HPE
• Hersteller 3: Lenovo/IBM
• Hersteller 4: NetApp
Für jeden Hersteller dieses gesetzten Hersteller-Clusters wird je ein (1) RV-Partner gesucht.
Zusätzlich zu dem (gesetzten) Hersteller-Cluster wird ein sog. "Wildcard-Cluster" ergänzend in den Wettbewerb gestellt. In Bezug auf das Wildcard-Cluster ist der Bieter frei in der Wahl des Herstellers, wobei die Herstellerwahl insofern eingeschränkt ist, dass die oben genannten "gesetz-ten" Hersteller (des Hersteller-Clusters) nicht benannt werden dürfen.
Das Wildcard-Cluster ist unterteilt in die Sparten
• All Flash Storage-Systeme (All Flash)
• Festplattenbasierte Storage-Systeme (HDD) - Storage Hybrid
Für das Wildcard-Cluster in der Sparte "All Flash Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner gesucht und in der Sparte "festplattenbasierte Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner mit jeweils unterschiedlichen Herstellern innerhalb der Sparte des Wildcard-Clusters gesucht.
Das Wildcard-Cluster besteht aus den Produkten anderer, nicht gesetzter Hersteller des Hersteller-Clusters. Ergänzend dürfen innerhalb der Sparte eines Wildcard-Clusters Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller erfolgen.
Vergeben wird folglich eine Rahmenvereinbarung in Bezug auf das gesetzten Hersteller-Cluster mit vier (4) RV-Partnern und in Bezug auf das Wildcard-Cluster mit bis zu sechs (6) RV-Partnern - und damit insgesamt mit bis zu zehn (10) Rahmenvertragspartnern.
Hinweis:
Den Bietern ist es lediglich gestattet Angebote über Produkte eines einzigen Herstellers abzu-geben. Entweder im Rahmen des Hersteller-Clusters oder einer bzw. beider Sparten des Wildcard-Clusters. D.h. dem Bieter ist es im Rahmen des Wildcard-Clusters gestattet, zwei Hauptangebote mit dem gleichen Hersteller abzugeben, sollte dieser sowohl die Sparte "All Flash Storage-Systeme" als auch die Sparte "Festplattenbasierte Storage-Systeme" abdecken; insoweit wird dann das gesamte Spektrum des Herstellers erfasst.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.
Dem Auftraggeber kommt es in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Der Auftraggeber unterscheidet dabei zwischen dem von ihm für diesen Wettbewerb mit gesetzten Herstellern versehene "Hersteller-Cluster" und dem sog. "Wildcard-Cluster". Maßstab für das Setzen von Herstellern ist deren am Umsatz ausgedrückte Bedeutung für den Bestand in der MPG.
Aus diesem Grund besteht der Leistungsgegenstand aus mehreren sog. "Clustern". Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle "Cluster", sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.
Das Hersteller-Cluster (gesetzt) besteht aus den Produkten der Hersteller
• Hersteller 1: Dell
• Hersteller 2: HPE
• Hersteller 3: Lenovo/IBM
• Hersteller 4: NetApp
Für jeden Hersteller dieses gesetzten Hersteller-Clusters wird je ein (1) RV-Partner gesucht.
Zusätzlich zu dem (gesetzten) Hersteller-Cluster wird ein sog. "Wildcard-Cluster" ergänzend in den Wettbewerb gestellt. In Bezug auf das Wildcard-Cluster ist der Bieter frei in der Wahl des Herstellers, wobei die Herstellerwahl insofern eingeschränkt ist, dass die oben genannten "gesetz-ten" Hersteller (des Hersteller-Clusters) nicht benannt werden dürfen.
Das Wildcard-Cluster ist unterteilt in die Sparten
• All Flash Storage-Systeme (All Flash)
• Festplattenbasierte Storage-Systeme (HDD) - Storage Hybrid
Für das Wildcard-Cluster in der Sparte "All Flash Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner gesucht und in der Sparte "festplattenbasierte Storage-Systeme" werden bis zu drei (3) RV-Partner mit jeweils unterschiedlichen Herstellern innerhalb der Sparte des Wildcard-Clusters gesucht.
Das Wildcard-Cluster besteht aus den Produkten anderer, nicht gesetzter Hersteller des Hersteller-Clusters. Ergänzend dürfen innerhalb der Sparte eines Wildcard-Clusters Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller erfolgen.
Vergeben wird folglich eine Rahmenvereinbarung in Bezug auf das gesetzten Hersteller-Cluster mit vier (4) RV-Partnern und in Bezug auf das Wildcard-Cluster mit bis zu sechs (6) RV-Partnern - und damit insgesamt mit bis zu zehn (10) Rahmenvertragspartnern.
Hinweis:
Den Bietern ist es lediglich gestattet Angebote über Produkte eines einzigen Herstellers abzu-geben. Entweder im Rahmen des Hersteller-Clusters oder einer bzw. beider Sparten des Wildcard-Clusters. D.h. dem Bieter ist es im Rahmen des Wildcard-Clusters gestattet, zwei Hauptangebote mit dem gleichen Hersteller abzugeben, sollte dieser sowohl die Sparte "All Flash Storage-Systeme" als auch die Sparte "Festplattenbasierte Storage-Systeme" abdecken; insoweit wird dann das gesamte Spektrum des Herstellers erfasst.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-04 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-04 12:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Hinweis:
Dem Bieter ist es aber überlassen, zwei Hauptangebote abzugeben, sofern der Hersteller, mit dem sich der Bieter am Verfahren beteiligt, beide Wildcard-Cluster abdecken kann. Damit ist es auch im Wildcard-Cluster möglich, das gesamte Portfolio anbieten zu können; Anbieter von Storage-Produkten eines nicht gesetzten Herstellers haben damit keine Einschränkungen in Bezug auf Abbildung des gesamten Sortiments.
Nicht zulässig ist es, zwei Hauptangebote mit verschiedenen Herstellern in Bezug auf die beide Sparten des Wildcard-Cluster abzugeben. Ferner ist es nicht zulässig zwei Angebote abzugeben, wenn ein Angebot das Hersteller-Cluster betrifft.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d. h. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen). Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Hinweis:
Dem Bieter ist es aber überlassen, zwei Hauptangebote abzugeben, sofern der Hersteller, mit dem sich der Bieter am Verfahren beteiligt, beide Wildcard-Cluster abdecken kann. Damit ist es auch im Wildcard-Cluster möglich, das gesamte Portfolio anbieten zu können; Anbieter von Storage-Produkten eines nicht gesetzten Herstellers haben damit keine Einschränkungen in Bezug auf Abbildung des gesamten Sortiments.
Nicht zulässig ist es, zwei Hauptangebote mit verschiedenen Herstellern in Bezug auf die beide Sparten des Wildcard-Cluster abzugeben. Ferner ist es nicht zulässig zwei Angebote abzugeben, wenn ein Angebot das Hersteller-Cluster betrifft.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d. h. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen). Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Änderung der Angebotsfrist
Änderung Anzahl Rahmenvertragspartner im Wildcard-Cluster
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3255a872-774e-4a09-9150-184bbc958d80-01
Quelle: OJS 2024/S 193-596946 (2024-10-02)