Auftragsbekanntmachung (2024-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Thin Clients
Referenznummer: LBD-23-15-153
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Arbeitsplatz-Hardware für die Bayerische Staatsbauverwaltung”
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsplätze📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 398 640 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Arbeitsplatz Thin Clients”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-15 📅
Datum des Endes: 2026-03-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-09 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-09 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Als vorläufiger Beleg der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer die hier aufgeführten Eignungsnachweise vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu
den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen /eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Als vorläufiger Beleg der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Dazu kann z. B. ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden. Ein Wechsel der im L1240 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert. Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer die hier aufgeführten Eignungsnachweise vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht
fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen
abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen /eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass
Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Nimmt der Bieter in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255427
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Die Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 500.000 € für
Personenschäden, 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und 250.000,00 € für Bearbeitungsschäden sind durch eine Versicherung abgedeckt, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Bieter weist dies auf gesondertes Verlangen durch eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis
nach. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert. Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer die hier aufgeführten Eignungsnachweise vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung des anderen Unternehmen zur
gemeinsamen Haftung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen L652).
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen /eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im ...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbaudirektion Bayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0990002-23
Postanschrift: Marktplatz 30
Postleitzahl: 96106
Postort: Ebern
Region: Haßberge🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung-zvv@lbd.bayern.de📧
Telefon: +49 911937766790📞
URL: http://www.lbd.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 007-017035 (2024-01-09)