Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2019 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter sind folgende Leistungsbestandteile:
-Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW) gemäß § 43, Lph. 8 i. V. m. Anlage 12 HOAI für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
-Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzprojekte müssen mind. folgenden Inhalt haben:
-kurze Beschreibung des Projektes
-kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der HOAI-Leistungsphasen
-Auftragsvolumen der Referenzleistung
-Ansprechpartner des Auftraggebers
-Leistungszeitraum
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
2. Techn. Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Mindestanforderungen an die Geräte und techn. Ausstattung:
- iTWO oder gleichwertige AVA-Software
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
3. Personal
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise
sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL IngBW
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ IngBW
- Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder
Bauoberleiter
Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder
Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.