Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Grüngut ein Bringsystem eingerichtet. Der Landkreis Kelheim beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: • Gestellung von 24 Abrollcontainern an 11 Sammelstellen • Leerung / Abholung / Tausch der Container für Grüngut aus dem Bringsystem • Abholung von losem Grüngut von den 5 Sammelplätzen (Freiflächen) • Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem
Referenznummer: 2024_SG15_007
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte
Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig.
Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Grüngut ein Bringsystem eingerichtet. Der Landkreis Kelheim beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung von 24 Abrollcontainern an 11 Sammelstellen
• Leerung / Abholung / Tausch der Container für Grüngut aus dem Bringsystem
• Abholung von losem Grüngut von den 5 Sammelplätzen (Freiflächen)
• Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem
Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte
Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig.
Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Grüngut ein Bringsystem eingerichtet. Der Landkreis Kelheim beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung von 24 Abrollcontainern an 11 Sammelstellen
• Leerung / Abholung / Tausch der Container für Grüngut aus dem Bringsystem
• Abholung von losem Grüngut von den 5 Sammelplätzen (Freiflächen)
• Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024_SG15_007
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Um ökologische Auswirkungen des Transports bzw. die mit dem Transport anfallenden CO2-Emissionen gering zu halten, fließt die Transportentfernung als Zuschlagskriterium gem. § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV in die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Um ökologische Auswirkungen des Transports bzw. die mit dem Transport anfallenden CO2-Emissionen gering zu halten, fließt die Transportentfernung als Zuschlagskriterium gem. § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV in die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammelstellen im gesamten Landkreisgebiet
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kelheim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verwertung von Wurzelstöcken (Sondersammelaktion):
Optional soll an 2 bis 3 Standorten eine Sammlung von Wurzelstöcken ermöglicht werden. An den 2 bis 3 Standorten, die der Auftraggeber festlegt, werden für einen Monat im Jahr 10 m³-Muldencontainer bereitgestellt. Der Auftraggeber kündigt die optionale Sammlung von Wurzel-
stöcken mit einem Vorlauf von 4 Wochen beim Auftragnehmer an.
Verwertung von Wurzelstöcken (Sondersammelaktion):
Optional soll an 2 bis 3 Standorten eine Sammlung von Wurzelstöcken ermöglicht werden. An den 2 bis 3 Standorten, die der Auftraggeber festlegt, werden für einen Monat im Jahr 10 m³-Muldencontainer bereitgestellt. Der Auftraggeber kündigt die optionale Sammlung von Wurzel-
stöcken mit einem Vorlauf von 4 Wochen beim Auftragnehmer an.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-29 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug: -Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gesamtumsatz, Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, Jahresabschluss oder Bankauskunft: -Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grüngut), jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt).
-Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Gesamtumsatz, Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, Jahresabschluss oder Bankauskunft: -Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grüngut), jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt).
-Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen, Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Erklärung Beschäftigtenzahl, Erklärung Ausstattung/Geräte/technische Ausrüstung,: -Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (s. Formblatt).
-Liste der Referenzprojekte (mind. 1 Referenz) mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen (Verwertung von Grüngut) aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt).
-Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
• Beschreibung der Behandlungsanlage(n) für Grüngut (Anlagenbezeichnung, Betreiber, Standort sowie Behandlungsverfahren) mit Genehmigungsnachweis und Beschreibung (Die Beschreibung muss mindestens Angaben zur Gesamtkapazität, zur freien Kapazität über die Vertragslaufzeit sowie die Beschreibung des Verfahrens, der Anlagentechnik und der Verfahrensschritte beinhalten)
• Beschreibung der Entsorgungswege für Grüngut mit Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlagen sowie der Vermarktungswege der Erzeugnisse und der Entsorgungswege der Stör- und Reststoffe
Referenzen, Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Erklärung Beschäftigtenzahl, Erklärung Ausstattung/Geräte/technische Ausrüstung,: -Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (s. Formblatt).
-Liste der Referenzprojekte (mind. 1 Referenz) mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen (Verwertung von Grüngut) aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt).
-Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
• Beschreibung der Behandlungsanlage(n) für Grüngut (Anlagenbezeichnung, Betreiber, Standort sowie Behandlungsverfahren) mit Genehmigungsnachweis und Beschreibung (Die Beschreibung muss mindestens Angaben zur Gesamtkapazität, zur freien Kapazität über die Vertragslaufzeit sowie die Beschreibung des Verfahrens, der Anlagentechnik und der Verfahrensschritte beinhalten)
• Beschreibung der Entsorgungswege für Grüngut mit Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlagen sowie der Vermarktungswege der Erzeugnisse und der Entsorgungswege der Stör- und Reststoffe
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, sowie die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB. Zudem gelten die Bestimmungen des §§ 125, 126 GWB.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 216-675721 (2024-11-05)