Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Siehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen
Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5
Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die
Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende
Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage.
Vergleichbar sind haushaltsnahe Sammlungen von Papier, Pappe und
Kartonagen. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die
Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der
Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf
Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben.
Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben,
muss diese über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden
sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen
bei den entsprechend
benannten Auftraggebern zu prüfen. Sofern Sie noch nicht oder nicht über
hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen
verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr
Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die
Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies
ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen.
Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen,
Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für
die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche
Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu
ersetzen geeignet sind. - Erklärungen nach HVTG und Russlandbezug -
Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen
einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in
Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder
Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QMZertifizierungsnachweises
nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000
zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die
benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum
Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung
benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der
genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie
er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher
Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden
müssen (Nachreichung): - Vorlage der Zertifizierung zum
Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die
ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines
branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO
9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen
Nachweises.