- Behältergestützte Sammlung von Altpapier (PPK) im vierwöchentlichen Rythmus inkl. Abfuhr von Säcken für Papier. Die Behälter (240 l und 1.100 l) befinden sich im Eigentum des Auftraggebers und stehen im Abfuhrgebiet bereit; - Transport des gesammelten Altpapiers (PPK) zu der/ den vom Auftragnehmer gestellten Umschlagstelle/-n (Übergabestelle/-n); - Übernahme von Altpapier aus den Vereinssammlungen und von den Recyclinghöfen und den beiden regionalen Abfallzentren an der / den Umschlagstelle/-n; - Umschlag des Altpapiers (PPK) an das vom Auftraggeber beauftragte Verwertungsunternehmen sowie ggf. Umschlag von Teilmengen an die Dualen Systeme, inkl. Koordination der Herausgabe von Mengen an die Dualen Systeme; - Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege; - Annahme, Lagerung und Verteilung der Säcke für Papier an die Ausgabestellen (i. d. R. Gemeinden). Die Beschaffung der Abfallsäcke (ca. 100 l Volumen) erfolgt durch den Auftraggeber. - Option: Führen der Mengenstromnachweise bei gemeinsamer Verwertung von Mengen der Dualen Systeme;
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung und Umschlag von Altpapier (PPK) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Referenznummer: 2024002197
Kurze Beschreibung:
- Behältergestützte Sammlung von Altpapier (PPK) im vierwöchentlichen Rythmus inkl. Abfuhr von Säcken für Papier. Die Behälter (240 l und 1.100 l) befinden sich im Eigentum des Auftraggebers und stehen im Abfuhrgebiet bereit;
- Transport des gesammelten Altpapiers (PPK) zu der/ den vom Auftragnehmer gestellten Umschlagstelle/-n (Übergabestelle/-n);
- Übernahme von Altpapier aus den Vereinssammlungen und von den Recyclinghöfen und den beiden regionalen Abfallzentren an der / den Umschlagstelle/-n;
- Umschlag des Altpapiers (PPK) an das vom Auftraggeber beauftragte Verwertungsunternehmen sowie ggf. Umschlag von Teilmengen an die Dualen Systeme, inkl. Koordination der Herausgabe von Mengen an die Dualen Systeme;
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
- Annahme, Lagerung und Verteilung der Säcke für Papier an die Ausgabestellen (i. d. R. Gemeinden). Die Beschaffung der Abfallsäcke (ca. 100 l Volumen) erfolgt durch den Auftraggeber.
- Option: Führen der Mengenstromnachweise bei gemeinsamer Verwertung von Mengen der Dualen Systeme;
- Behältergestützte Sammlung von Altpapier (PPK) im vierwöchentlichen Rythmus inkl. Abfuhr von Säcken für Papier. Die Behälter (240 l und 1.100 l) befinden sich im Eigentum des Auftraggebers und stehen im Abfuhrgebiet bereit;
- Transport des gesammelten Altpapiers (PPK) zu der/ den vom Auftragnehmer gestellten Umschlagstelle/-n (Übergabestelle/-n);
- Übernahme von Altpapier aus den Vereinssammlungen und von den Recyclinghöfen und den beiden regionalen Abfallzentren an der / den Umschlagstelle/-n;
- Umschlag des Altpapiers (PPK) an das vom Auftraggeber beauftragte Verwertungsunternehmen sowie ggf. Umschlag von Teilmengen an die Dualen Systeme, inkl. Koordination der Herausgabe von Mengen an die Dualen Systeme;
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
- Annahme, Lagerung und Verteilung der Säcke für Papier an die Ausgabestellen (i. d. R. Gemeinden). Die Beschaffung der Abfallsäcke (ca. 100 l Volumen) erfolgt durch den Auftraggeber.
- Option: Führen der Mengenstromnachweise bei gemeinsamer Verwertung von Mengen der Dualen Systeme;
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2032), sofern er nicht spätestens bis zum 31.12.2030 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Umschlagstelle/-n des Altpapiers (PPK) müssen sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bzw. in der Stadt Freiburg befinden
Postleitzahl: 79
Stadt: Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-06 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
2. (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: zu 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
zu 2. Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
zu 3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
2. (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: zu 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
zu 2. Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
zu 3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier)
2. Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier für die gesamte Vertragslaufzeit: 1. Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2021 bis 2023 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner), der jeweiligen Einwohnerzahl und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
2. Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
1. Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier)
2. Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier für die gesamte Vertragslaufzeit: 1. Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2021 bis 2023 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner), der jeweiligen Einwohnerzahl und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
2. Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände ] ---
Zu Ziffer 5.1.11, Auftragsunterlagen: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/help abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren. Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Einreichung: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Zu Ziffer 5.1.11, Auftragsunterlagen: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/help abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren. Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Einreichung: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 4d0d5717-6147-4fd8-9a27-e48eccac5a03
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 074-219148 (2024-04-12)