Auf Grund zunehmend erkennbarer Schäden an der Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes wurde in einem ersten Schritt die Fassade des Gebäudes eingehend durch einen Sachverständigen untersucht. Der dabei festgestellte Schadensumfang lässt weitere Schäden der Bausubstanz erwarten, die zur Zeit noch nicht augenscheinlich erkennbar sind. Aus diesem Grund wurde die Erarbeitung eines grundlegenden Sanierungskonzepts beschlossen und erarbeitet. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes soll die Gestaltung des Rathausparks als Fläche für kulturelle Veranstaltungen weiterentwickelt werden. Hierfür ist der Bau eines Pavillons/Bühne vorgesehen, die einmal u.a. als Hochzeitspavillon für Trauungen des Standesamts gedacht ist und zum anderen als Freilichtbühne für Veranstaltungen des örtlichen Kulturvereins. In diesem Zusammenhang ist auch der vorhandene Verbindungsgang von Haus 1 zum Haus 2 funktional aufzuwerten. Hierzu sind in dem neuen Verbindungsgang zusätzliche Toiletten einschließlich einer Behindertentoilette und eine Küche vorgesehen. Diese zusätzlichen Räume sollen dann für die Rathausmitarbeiter zur Verfügung stehen und im Falle einer Veranstaltung oder einer Hochzeit auch durch die Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung im Rathauspark genutzt werden. In einem ersten Bauabschnitt soll der Verbindungsgang, der Pavillon und der nördliche Giebel des Hauses 1 saniert werden. Die Belange des Denkmalschutzes sind in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gifhorn zu berücksichtigen. Ein Bodengrundgutachten liegt noch nicht vor, wurde aber bereits beauftragt. Die Gesamtbaukosten werden auf rund 1,5 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Aufgrund des noch ausstehenden Fördermittelbescheids wird zunächst nur die Leistungsphase 5 beauftragt. Eine Gesamt-Fertigstellung ist bis zum 31.10.2025 vorgesehen, die Bühne ist zwingend bis Mitte September 2024 fertigzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Samtgemeinde Meinersen - Umgestaltung und Nutzungserweiterung Rathauspark Meinersen
Referenznummer: 1360-23
Kurze Beschreibung:
“Auf Grund zunehmend erkennbarer Schäden an der Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes wurde in einem ersten Schritt die Fassade des Gebäudes eingehend...”
Kurze Beschreibung
Auf Grund zunehmend erkennbarer Schäden an der Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes wurde in einem ersten Schritt die Fassade des Gebäudes eingehend durch einen Sachverständigen untersucht. Der dabei festgestellte Schadensumfang lässt weitere Schäden der Bausubstanz erwarten, die zur Zeit noch nicht augenscheinlich erkennbar sind. Aus diesem Grund wurde die Erarbeitung eines grundlegenden Sanierungskonzepts beschlossen und erarbeitet. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes soll die Gestaltung des Rathausparks als Fläche für kulturelle Veranstaltungen weiterentwickelt werden. Hierfür ist der Bau eines Pavillons/Bühne vorgesehen, die einmal u.a. als Hochzeitspavillon für Trauungen des Standesamts gedacht ist und zum anderen als Freilichtbühne für Veranstaltungen des örtlichen Kulturvereins. In diesem Zusammenhang ist auch der vorhandene Verbindungsgang von Haus 1 zum Haus 2 funktional aufzuwerten. Hierzu sind in dem neuen Verbindungsgang zusätzliche Toiletten einschließlich einer Behindertentoilette und eine Küche vorgesehen. Diese zusätzlichen Räume sollen dann für die Rathausmitarbeiter zur Verfügung stehen und im Falle einer Veranstaltung oder einer Hochzeit auch durch die Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung im Rathauspark genutzt werden. In einem ersten Bauabschnitt soll der Verbindungsgang, der Pavillon und der nördliche Giebel des Hauses 1 saniert werden. Die Belange des Denkmalschutzes sind in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gifhorn zu berücksichtigen. Ein Bodengrundgutachten liegt noch nicht vor, wurde aber bereits beauftragt. Die Gesamtbaukosten werden auf rund 1,5 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Aufgrund des noch ausstehenden Fördermittelbescheids wird zunächst nur die Leistungsphase 5 beauftragt. Eine Gesamt-Fertigstellung ist bis zum 31.10.2025 vorgesehen, die Bühne ist zwingend bis Mitte September 2024 fertigzustellen.
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), -...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technische Ausrüstung (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 5 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 5 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 5 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 5 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Präsentation mit den losspezifischen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Präsentation mit den losspezifischen Inhalten (vgl. Zuschlagskriterien der einzelnen Lose) 3. Honorarangebot auf Grundlage der beigefügten Honorarpreisblätter Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung bzw. Tragwerksplanung bzw. Technische Ausrüstung auf Grundlage der beigefügten Honorarpreisblätter abzugeben. 4. Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der jeweilige Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 5 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Fachplanung Tragwerksplanung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbe-schränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot) und es werden nur die 5 preisgünstigsten Bieter zum Präsentationstermin eingeladen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-15 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-15 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.”
Zusätzliche Informationen:
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-08 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit,...”
Zusätzliche Informationen
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: Los 1: - mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Los 2 + 3: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
“3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2019), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung bzw. Tragwerksplanung bzw. Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sanierung öffentlicher Gebäude). Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2019 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben not-wendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen - Honorarzone - Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) - Bauwerkskosten KG 300 + 400 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) finden keine Anwendung.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Samtgemeinde Meinersen
Nationale Registrierungsnummer: DE273856279
Postanschrift: Hauptstraße 1
Postleitzahl: 38536
Postort: Meinersen
Region: Gifhorn🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Telefon: +4951122007423📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHBVV/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHBVV🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHBVV🌏
Name: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 (MONTHS)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHBVV
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHBVV
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 032-094748 (2024-02-12)