Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein

Kreisverwaltung Germersheim

Rohbau- und Entwässerungsarbeiten, Bauteil C

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Referenznummer: J24-S01-001
Kurze Beschreibung: Rohbau- und Entwässerungsarbeiten, Bauteil C
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Betonrohbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: J24-S01-001
Titel: Erbringung von Rohbau- und Entwässerungsarbeiten am Bauteil C der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet unter anderem folgende Arbeiten: 1. Baustelleneinrichtung - Einrichten der Baustelle - Herstellen von Staubschutzwänden, 130 m2 - Aufstellen von Bauzäunen, 60 m 2. Abbruch- und Neubauarbeiten - Herstellen von Kernbohrungen, 3 Stk - Zumauern von Wandöffnungen, 14 m2 - Einbau von Fertigteilstürzen, 8 Stk - Schließen von Deckendurchbrüchen, 37 Stk 3. Erdarbeiten - Erdaushub für Blitzschutz, 110 m3 - Sandbettung für Blitzschutz 110 m3 - Verfüllen von Auffüllbereichen, 110 m3 - Abdichtung von Kellerwänden, 75 m2 4. Entwässerungsarbeiten - Aushub für Rohr- und Leitungseinbau, 7 m - Auflage eines Sandbetts vor Rohr- und Leitungseinbau, 7 m - Verfüllen des Rohrgrabens, 7 m - Leitungsverlegung - Kanalanschluss
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufsbildende Schule Germersheim, Außenstelle in Wörth
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 3
Postleitzahl: 76744
Stadt: Wörth am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Germersheim 🏙️
Dauer: 4 Wochen
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufsbildende Schule Germersheim, Außenstelle Wörth am Rhein

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 08:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 08:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Angebotseröffnung findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-02 08:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotseröffnung findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-21 📅
Zusätzliche Informationen:
Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob und in welchem Umfang eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet dabei der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe FB 124)
Zahlungsfähigkeit: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (siehe FB 124) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde
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Gesetzestreue: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (siehe FB 124, FB 264)
Zahlung von Steuern und Abgaben: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt und aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
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Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind und der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist
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Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren: Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (siehe FB 124) sowie auf Verlangen drei Referenzbescheinigungen (siehe FB 444) aus den letzten fünf Kalenderjahren, die mindestens folgende Angaben enthalten: Referenzgeber | Art der ausgeführten Leistung | Auftragssumme | Ausführungszeitraum | Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen; Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme | Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke | Bei Einzelleistung: stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; Bei Komplettleistung: eventuelle Besonderheiten der Ausführung | Angabe zur Art der Baumaßnahme | Angabe zur vertraglichen Bindung | ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden | Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
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durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl aus den letzten drei Geschäftsjahren: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Eigenerklärung über die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe FB 124)
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beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Nachunternehmen, Bietergemeinschaft): Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (siehe FB 213) sowie Erklärung zur Bietergemeinschaft (siehe FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (siehe FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen / im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe FB 236)
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
restriktive Maßnahmen gegen Russland: Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (siehe FB 265)
Tariftreue und / oder Mindestentgelt: Eigenerklärung zur Tariftreue (siehe FB 267) und / oder Eigenerklärung zum Mindestentgelt (siehe FB 268)
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es greifen die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB. Der ausgefüllte Vordruck "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" muss eingereicht werden. Zudem gelten die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A und § 16 EU VOB/A.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Germersheim
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002630
Abteilung: Zentralbereich 14 - Zentrale Dienste
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Postleitzahl: 76726
Postort: Germersheim
Region: Germersheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@kreis-germersheim.de 📧
Telefon: 07274 53-217 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73795736 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E73795736 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE355604198
Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131 16-2234 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 045-130723 (2024-03-01)