Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgefhrten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
russische Staatsangehige oder in Russland niedergelassene natliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu ber 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
natliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
2. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen).
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung er das Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW zusammen mit dem Teilnahmeantrag, der Interessenbestätigung oder dem Angebot gilt diese als vom Bewerber bzw. Bieter unterschrieben. Auf das Formular 312/322 EU wird hingewiesen.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages, der Interessenbestätigung oder dem Angebot durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt diese Erklärung durch die nachstehende Angabe der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied als unterschrieben:
Name der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Name des Unternehmens Name des Unternehmens Name des Unternehmens Name des Unternehmens Name des Unternehmens
i Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 lautet wie folgt:
"(1) Es ist verboten, fentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien
er die fentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die
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VHB NRW Formular 523 EU 04/2022 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfllen:
a)
russische Staatsangehrige oder in Russland niedergelassene natliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu ber 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)
natliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien er die fentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2)
Abweichend von Absatz 1 knnen die zuständigen Behden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erflung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind f
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterfhrung der Planung, des Baus und die Abnahmetests f die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltberwachung sowie f die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)
die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c)
die Bereitstellung unbedingt notwendiger Gter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden knnen,
d)
die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Vlkerrecht Immunität genießen.
e)
den Kauf, die Einfuhr oder die Befderung von Erdgas und Erdl, einschließlich raffinierter Erdlerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f)
den Kauf, die Einfuhr oder die Befderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgefhrt sind, bis 10. August 2022.
(3)
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission er jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4)
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht f die Erflung - bis zum 10. Oktober 2022 -von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden."