Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Klosters in Konz-Karthaus, ist die Entfernung des mit Asbest belasteten Putzes im Bereich des Kellergeschosses notwendig. Während der Abbrucharbeiten ist davon auszugehen, dass es zu einer Freisetzung von Asbestfasern in der Raumluft kommt. Ein Einatmen des Abbruchstaubs und ein Entweichen in andere Gebäudeteile ist zwingend zu verhindern. Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine Dekontaminationsschleuse einzurichten. Die Abbruchmaterialien werden durch einen separaten Außenzugang direkt vom Keller ins Freie befördert. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Abbruchmaterial in geeigneten, staubdicht verschossenen Behältern abtransportiert wird. Entsprechende Zulassungen zur Beseitigung von Asbesthaltigen Material sind notwendig. Hauptmasse: Abbruchfläche belasteter Wandputz: 600m² Abbruchfläche belasteter Deckenputz: 445 m² Einrichtung eines Schwarz-Weiss Bereichs mit Schleuse und Unterdruckanlage
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Kloster Karthaus - Abbrucharbeiten Keller Asbest
Referenznummer: 2024.3.022 - Sanierung Kloster Karthaus - Abbrucharbeiten Keller Asbest
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Klosters in Konz-Karthaus, ist die Entfernung des mit Asbest belasteten Putzes im Bereich des Kellergeschosses notwendig.
Während der Abbrucharbeiten ist davon auszugehen, dass es zu einer Freisetzung von Asbestfasern in der Raumluft kommt. Ein Einatmen des Abbruchstaubs und ein Entweichen in andere Gebäudeteile ist zwingend zu verhindern. Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine
Dekontaminationsschleuse einzurichten. Die Abbruchmaterialien werden durch einen separaten Außenzugang direkt vom Keller ins Freie befördert. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Abbruchmaterial in geeigneten, staubdicht verschossenen Behältern abtransportiert wird.
Entsprechende Zulassungen zur Beseitigung von Asbesthaltigen Material sind notwendig.
Hauptmasse:
Abbruchfläche belasteter Wandputz: 600m²
Abbruchfläche belasteter Deckenputz: 445 m²
Einrichtung eines Schwarz-Weiss Bereichs mit Schleuse und Unterdruckanlage
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Klosters in Konz-Karthaus, ist die Entfernung des mit Asbest belasteten Putzes im Bereich des Kellergeschosses notwendig.
Während der Abbrucharbeiten ist davon auszugehen, dass es zu einer Freisetzung von Asbestfasern in der Raumluft kommt. Ein Einatmen des Abbruchstaubs und ein Entweichen in andere Gebäudeteile ist zwingend zu verhindern. Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine
Dekontaminationsschleuse einzurichten. Die Abbruchmaterialien werden durch einen separaten Außenzugang direkt vom Keller ins Freie befördert. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Abbruchmaterial in geeigneten, staubdicht verschossenen Behältern abtransportiert wird.
Entsprechende Zulassungen zur Beseitigung von Asbesthaltigen Material sind notwendig.
Hauptmasse:
Abbruchfläche belasteter Wandputz: 600m²
Abbruchfläche belasteter Deckenputz: 445 m²
Einrichtung eines Schwarz-Weiss Bereichs mit Schleuse und Unterdruckanlage
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024.3.022
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Brunostraße 23 a
Postleitzahl: 54329
Stadt: Konz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-29 📅
Datum des Endes: 2024-05-17 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Brunostraße 23a
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-21 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-21 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Konz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-03-21 10:30:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins: Konz
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gesetzlich zulässige Unterlagen nach § 16a VOB/A EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister: 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§
19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft .
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister .
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 254).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise
vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle)
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von
Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die
vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
abzugeben.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister: 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§
19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft .
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister .
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 254).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise
vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle)
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von
Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die
vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren (Asbestentsorgung)
2.) Eigenerklärung
über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
4.) Eigenerklärung über die geforderte technische Ausrüstung laut Leistungsverzeichnis.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235, Formblatt 219).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise
vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren (Asbestentsorgung)
2.) Eigenerklärung
über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
4.) Eigenerklärung über die geforderte technische Ausrüstung laut Leistungsverzeichnis.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235, Formblatt 219).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise
vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Es ist eine Mustererklärung entsprechend LTTG einzureichen. Eine Bestätigung entsprechend des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist einzureichen. Weiter sind Angaben zur Abfrage beim Wettbewerbsregister einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt. (Formblatt 245, 251, 252)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Es ist eine Mustererklärung entsprechend LTTG einzureichen. Eine Bestätigung entsprechend des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist einzureichen. Weiter sind Angaben zur Abfrage beim Wettbewerbsregister einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt. (Formblatt 245, 251, 252)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise/Qualifikationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft weist gemäß §6a Abs. 3 e VOB/A EU nach, dass er/sie über folgenden speziellen Eignungsnachweise verfügt.
Behördliche Zulassung zur Ausführung von Tätigkeiten zu Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 und Nr. 3.2 TRGS 519 oder gleichwertig
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 oder gleichwertig.
Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise/Qualifikationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft weist gemäß §6a Abs. 3 e VOB/A EU nach, dass er/sie über folgenden speziellen Eignungsnachweise verfügt.
Behördliche Zulassung zur Ausführung von Tätigkeiten zu Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 und Nr. 3.2 TRGS 519 oder gleichwertig
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 oder gleichwertig.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie § 124 GWB, VgV sowie der VOB/A EU vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Konz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 07235500300-001
Abteilung: Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - Vergabestelle
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@konz.de📧
Telefon: +49 650183240📞
URL: https://www.konz.de🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.konz.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92315723🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E92315723🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 035-102925 (2024-02-16)