Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung in die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der
Betrieb beitragspflichtig ist); Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Das
eingesetzte Personal ist im Besitz eines Nachweises eines
Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses oder
einer abgeschlossenen Berufsausbildung und der notwendigen
Zuverlässigkeit (Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses). Alle
Mitarbeitende sind im Besitz eines gültigen Erste-Hilfe-Kurses. Die
einzusetzenden Mitarbeiter/innen sind befähigt, die nachfolgenden
Aufgaben fachgerecht zu erledigen.