Im Zuge der Sanierung des „Dethlinger Teichs“ sind weitere als gefährliche Arbeiten eingestufte Räumleistungen geplant. Diese sind auf Grund der Auseinandersetzung mit Kampfmitteln und Kampfstoff- bzw. chemischer Munition unter strengen Sicherheitsvorkehrungen auszuführen. Die Leistungen werden in zwei aufeinanderfolgende Räumphasen unterteilt. Die zweite Räumphase ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Gewerbliche Kampfmittelräumung
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des „Dethlinger Teichs“ sind weitere als gefährliche Arbeiten eingestufte Räumleistungen geplant. Diese sind auf Grund der...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des „Dethlinger Teichs“ sind weitere als gefährliche Arbeiten eingestufte Räumleistungen geplant. Diese sind auf Grund der Auseinandersetzung mit Kampfmitteln und Kampfstoff- bzw. chemischer Munition unter strengen Sicherheitsvorkehrungen auszuführen.
Die Leistungen werden in zwei aufeinanderfolgende Räumphasen unterteilt. Die zweite Räumphase ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Sanierung des „Dethlinger Teichs“ sind weitere als gefährliche Arbeiten eingestufte Räumleistungen geplant. Diese sind auf Grund der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Sanierung des „Dethlinger Teichs“ sind weitere als gefährliche Arbeiten eingestufte Räumleistungen geplant. Diese sind auf Grund der Auseinandersetzung mit Kampfmitteln und Kampfstoff- bzw. chemischer Munition unter strengen Sicherheitsvorkehrungen auszuführen.
Die Leistungen werden in zwei aufeinanderfolgende Räumphasen unterteilt. Die zweite Räumphase ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-10 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-10 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von „Verantwortlichen Personen“ gemäß § 20 SprengG und Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von „Verantwortlichen Personen“ gemäß § 20 SprengG und Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) mit der Zusatzqualifikation Chemische Kampfstoffe.
• Nachweis des Unternehmens über eine gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass für eine dauerhafte, unterbrechungsfreie Entsendung die doppelte Anzahl an Feuerwerkern mit Zusatzqualifikation Chemische Kampfstoffe (i.e. 8 Feuerwerker) verfügbar sein sollte.
Eigenerklärung zur Eignung.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.kurtz@heidekreis.de📧
Telefon: 05162 970-659📞
URL: https://www.heidekreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45995913🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E45995913🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: n.kurtz@heidekreis.de📧
Telefon: 05162 970-659📞
URL: https://www.heidekreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 109-334495 (2024-06-04)