Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-Sylten-Straße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterung der Regelschule Bad Köstritz - Los 4 Baumeisterarbeiten
Referenznummer: B/24/04
Kurze Beschreibung:
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-Sylten-Straße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut
und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und
Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-Sylten-Straße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut
und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und
Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦 Beschreibung
Interne Kennung: B/24/04
Beschreibung der Beschaffung:
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-SyltenStraße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut
und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung derRegelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und
Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-SyltenStraße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut
und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung derRegelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und
Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Postanschrift: Werner-Sylten-Straße 14
Postleitzahl: 07586
Stadt: Bad Köstritz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-06 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Neubau:
ca. 1400 m² Pflasterdecke aufnehmen und entsorgen
ca. 1900 m³ Bodenabtrag Baugrube
ca. 1000 m³ Untergrundverbesserung (Bodenaustausch)
ca. 1000 m³ Grobschlag einbringen
ca. 600 m² Planum Baugrubensohle
ca. 300 m³ Frostschutzschicht herstellen
ca. 100 m³ Bodenaushub Entwässerungsgräben innen/außen
ca. 200 m Entwässerungsleitungen verlegen DN 100-150
ca. 130 t Bewehrungsstahl (Stabstahl + Lagermatten)
ca. 450 m² StB-Bodenplatte
ca. 500 m² StB-Wände, Ortbeton
ca. 15 m³ StB-Stützen, Ortbeton + Schalung
ca. 5 St. StB-FT-Treppenläufe
ca. 1300 m² StB-Decken (Geschoss + Dach)
ca. 45 m³ StB-Unter-/Überzüge + Attika
ca. 120 m² StB-Wände Aufzugsschacht
ca. 50 m² KS-Mauerwerk
Bestandsgebäude:
ca. 100 m Mauerwerkstrockenlegung (Bohrlöcher)
ca. 300 m² Beton-Vorsatzschale KG
ca. 300 m² Vertikale Abdichtung Kelleraußenwand (Dickbeschichtung)
ca. 20 St. Kellerlichtschächte
ca. 100 m³ Bodenaushub Entwässerungsgräben außen
ca. 150 m Entwässerungsleitungen verlegen DN 150
Neubau:
ca. 1400 m² Pflasterdecke aufnehmen und entsorgen
ca. 1900 m³ Bodenabtrag Baugrube
ca. 1000 m³ Untergrundverbesserung (Bodenaustausch)
ca. 1000 m³ Grobschlag einbringen
ca. 600 m² Planum Baugrubensohle
ca. 300 m³ Frostschutzschicht herstellen
ca. 100 m³ Bodenaushub Entwässerungsgräben innen/außen
ca. 200 m Entwässerungsleitungen verlegen DN 100-150
ca. 130 t Bewehrungsstahl (Stabstahl + Lagermatten)
ca. 450 m² StB-Bodenplatte
ca. 500 m² StB-Wände, Ortbeton
ca. 15 m³ StB-Stützen, Ortbeton + Schalung
ca. 5 St. StB-FT-Treppenläufe
ca. 1300 m² StB-Decken (Geschoss + Dach)
ca. 45 m³ StB-Unter-/Überzüge + Attika
ca. 120 m² StB-Wände Aufzugsschacht
ca. 50 m² KS-Mauerwerk
Bestandsgebäude:
ca. 100 m Mauerwerkstrockenlegung (Bohrlöcher)
ca. 300 m² Beton-Vorsatzschale KG
ca. 300 m² Vertikale Abdichtung Kelleraußenwand (Dickbeschichtung)
ca. 20 St. Kellerlichtschächte
ca. 100 m³ Bodenaushub Entwässerungsgräben außen
ca. 150 m Entwässerungsleitungen verlegen DN 150
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-05 11:15:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-05 11:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-03-05 11:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert wird:
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
- FB 221/222 Preisermittlung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für Vertragserfüllung: 3 v.H. der Auftragssumme
Für Mängelansprüche: 5 v.H. der Auftragssumme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Greiz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16076000-0001-09
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Postleitzahl: 07973
Postort: Greiz
Region: Greiz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@landkreis-greiz.de📧
Telefon: +493661876141📞
URL: https://www.landkreis-greiz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71583986🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71583986🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361 57332 1254📞
Fax: +49361 57332 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 025-075328 (2024-02-02)