Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Außenanlagen.
Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegen die aktuelle
Fassung der VOB sowie die einschlägigen Regelwerke zugrunde.
DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen,
Gesetze, Arbeitsanweisungen, sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von
Stoffen und Bauteilen sind einzuhalten.
Insbesondere gelten:
Die VOB mit ihren Teilen:
B. Allgemeine Vertragsbedingungen
C. Allgemeine technische Vertragsbedingungen und den hier aufgeführten Normen
insbesondere gelten:
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18303 Baugrubenverbauarbeiten
DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 317 Verkehrswegebauten
DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18 915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Bodenarbeiten
DIN 18 916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18 917 Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18 919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 18 920 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RStO neuester Fassung
ZTV Asphalt STB
ZTVT-StB
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Materialien und
Pflanzen, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle.
Kampfmittelsondierung
Die Kampfmittelsondierung wurde bereits bauseits für das komplette Baugrundstück durchgeführt. Das Grundstück wurde frei gemeldet, Kampfmittelfreiheit ist gegeben.
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Bauseits stehen Baucontainer mit Bauleitungsbüro, Sanitärcontainer und Lagercontainer im Bereich "Freifläche für Baustellencontainer". Diese Flächen werden bis kurz vor Herstellung der Aussenanlagen von Fremdgewerken genutzt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist für die Außenanlagenarbeiten einzurichten und vorzuhalten.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über denVerlauf von Leitungen, Kabeln, usw. (Unter- uns Überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig zu beantragen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der AN verpflichtet, einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. (Nur für Arbeiten der Aussenanlagen)
Die Baustelleneinrichtung erfolgt in Absprache mit der Bauleitung und dem SiGeKo an Hand des vorzulegenden BE- Planes. Berechtigte Änderungswünsche des AG sind einzuarbeiten.
Die Erfordernisse der übrigen an der Baustelle beschäftigten Firmen müssen berücksichtigt werden.
Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.
Der AN hat sich über die Lage der Hauseinführungen rechtzeitig zu informieren.
Im Preis für die Baustelleneinrichtung ist das Vorhalten aller erf. Hebezeuge, Maschinen usw. bis zum Ende der Bauzeit einzurechnen.
Der Auftragnehmer ist auch für die ordnungsgemäße Unterbringung und sanitäre Versorgung seiner Beschäftigen verantwortlich. Hierbei sind insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die Baustellenverordnung zu beachten.
Die Festlegung eines Höhenfestpunktes, sowie das Einmessen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bauleitung bzw. dem bestellten Vermessungsingenieur. Grenzsteine sind durch den Auftragnehmer dauerhaft zu sichern.
Für die eigene Bauzeit ist auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den geltenden polizeilichen Bestimmungen stets die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Straßen sind laufend zu reinigen. Nach Abschluß der Arbeiten ist der ursprüngliche Straßenzustand wieder herzustellen.
Ansonsten gelten Bestimmungen der DIN 18299, VOB/C, wobei folgendes gilt:
- der Auftragnehmer schützt seine Leistungen gegen Witterungsschäden.
- die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten während seiner vertraglichen Arbeitszeit ist Sache des Auftragnehmers.
- soweit öffentliche oder private Flächen für die Durchführung des Bauvorhabens vom Auftragnehmer in Anspruch genommen werden müssen, sind die dazu erforderlichen Genehmigungen vom Auftragnehmer einzuholen; die entsprechenden Kosten werden durch
den Bauherrn vergütet.
Werden besondere Abrechnungsmodalitäten notwendig, sind diese im Leistungsbeschrieb erläutert und gelten als verbindlich.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.