Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der
Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten
Eignungsnachweise auf die der BG und den an der
Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur
Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt
somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.2.4.1 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen
personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in an-gemessener
Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl
seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 -
2023) mit dem Angebot vorlegen.
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei
Geschäftsjahre müssen mindestens die folgende Anzahl an
Mitarbeitern je Kategorie beschäftigt gewesen sein
(Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als
ungeeignet ausgeschlossen werden):
Los 2: mindestens jeweils 50 FTEs (Full Time Equivalents)
an für die geforderten Unterstützungsaufgaben geeigneten
MitarbeiterInnen (s. Rollen gem. Tabelle in Kap. 4.3.3.2)
Los 3 + 4: mindestens jeweils 25 FTEs (Full Time Equivalents)
an für die geforderten Unterstützungsaufgaben geeigneten
MitarbeiterInnen (s. Rollen gem. Tabelle in Kap. 4.3.3.2)
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von
Anlage 5 Abschnitt 6 "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl"
vorzunehmen.
Kap. 3.2.4.2 Unternehmensreferenzen (EK-08-A, EK-09-A, EK-10-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
- Angaben zum Auftragszeitraum;
- aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
- Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
- Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei de-ren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
Los 2: "Betriebsunterstützung SAP HCM-Systeme" - Je eine (1) Referenz pro Geschäftsprozess-feld des Leistungsbereichs (Personal HCM Betrieb, SuccessFactors) - somit insgesamt 2 Referenzen für Los 2 (EK-08-A)
Los 3: "Fachunterstützung PVS" - Eine (1) Referenz für diesen Leistungsbereich (EK-09-A)
Los 4: "Durchführung Gehaltsabrechnung incl. Folgeaktivitäten in Eigenverantwortung/Unterstützung in der Ticketbearbeitung" - Zwei (2) Referenzen für diesen Leistungsbereich. Die zwei Referenzen müssen auf Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor oder dem öffentlichen Sektor nahe Einrichtungen referenzieren, weil Themen wie z.B. VBL zu behandeln sind, die nur in diesem Bereich eine Rolle spielen. Da die MPG in der Abrechnung zudem das SAP-Prozessmodell einsetzt, soll eine Referenz ebenfalls das SAP-Prozessmodell beinhalten. Idealerweise handelt es sich dabei um Gesellschaften aus der Wissenschaft, Lehre und/oder andere Institutionen. Alternativ eignen sich auch Referenzen aus dem globalen Verwaltungsbereich für dezentral aufgestellte internationale Unternehmen (EK-10-A)
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Bei den Referenzen darf es sich auch um laufende Projek-te handeln, welche bis zum 1.05.2024 noch nicht abgeschlossen, allerdings begonnen sind. (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 7 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5), auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen. Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlos-sen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft, werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung gelisteten Tätigkeiten aufweisen.