Scan-Dienstleistungen für Klinikum Ingolstadt GmbH

Klinikum Ingolstadt GmbH

Scan-Dienstleistungen für Klinikum Ingolstadt GmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-02 Auftragsbekanntmachung
2024-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Scan-Dienstleistungen für Klinikum Ingolstadt GmbH
Referenznummer: 06-2024 Scan Dienstleistung eVV
Kurze Beschreibung: Scan-Dienstleistungen für Klinikum Ingolstadt GmbH
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dokumentenmanagement 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Als eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Bayern bietet das Klinikum Ingolstadt die Behandlung komplexer Krankheitsbilder in Wohnortnähe. Es gehört zu den Vorreitern der Digitalisierung im Krankenhausbereich und fördert z.B. anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen. Über 3.800 Mitarbeiter versorgen jährlich rund 33.000 stationäre/teilstationäre sowie 68.000 ambulante Patienten/-innen in 23 Kliniken und Instituten. Zum Klinikum Ingolstadt gehört eines der größten deutschen Zentren für psychische Gesundheit in einem Allgemeinkrankenhaus. Das Klinikum Ingolstadt ist als Haus der Versorgungsstufe II Schwerpunktversorger für die Region 10 und hält dazu eine entsprechend umfangreiche und medizinisch kompetent aufgestellte Fachabteilungsstruktur mit Spezialisierungen vor. Insbesondere die Notfallversorgung in der Region 10 wird zunehmend durch das Klinikum Ingolstadt sichergestellt. Das Klinikum Ingolstadt plant die Vergabe der digitalen Dokumentenverarbeitung der medizinischen Behandlungsdokumentation (stationär/ambulant) zu vergeben. Auf Basis interoperabler Standards soll die Anbindung an das vorhandene Archivsystem (Nexus/Marabu Pegasos) umgesetzt werden, so dass eine automatisierte Belegklassifizierung auf Basis der KDL für Akten, Teilakten und Einzelbelege mit Umsetzung der Anforderungen der elektronischen Vorgangsübermittlung der Krankenhäuser (eVV) gewährleistet wird. Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Dienstvertrag abgeschlossen. Leistungsinhalte/Bausteine: - Digitale Dokumentenverarbeitung / Scannen (extern) von medizinischer Behandlungsdokumentation (ambulant / stationär): Q3/2024 - Anbindung / Integration Archivierungslösung: Q3/2024 Belegklassifizierung auf Basis KDL und Umsetzung der Anforderungen der elektronischen Vorgangsübermittlung der Krankenhäuser (eVV): Q3/2024 - Projektmanagement: Q3/2024 bis Abnahme Gesamtsystem Schulungen Q3/2024 bis Abnahme Gesamtsystem - Systemserviceleistungen: ab Abnahme Gesamtsystem 12 Monate
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Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Postleitzahl: 85049
Stadt: Ingolstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des AG um 12 Monate.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsverzeichnis (Anforderungserfüllung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-05 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-05 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-05 15:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bewerber bis zum Abschluss der Auswertung der Teilnahmeanträge mit einer angemessenen Nachfrist aufzufordern, unvollständige, fehlende oder fehlerhafte Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Werden diese Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht beigebracht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist. Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind. 2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist. 4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. 5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. 7. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n). 8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG. 9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen. 10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert. 11. Eigenerklärung, dass das Unternehmen gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt und das eigener Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 12. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. 13. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen, soweit unter LkSG §1 fallend zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet. Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden. Falls die vorstehenden Erklärungen nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage zu diesem Formblatt darzulegen, welche Aus-schlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. 2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Gefordert sind die Mindestdeckungssummen in Euro: > Personen- und Sachschäden pro Schadenfall 5.000.000,00 EUR > Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 10.000.000,00 EUR > Vermögensschäden pro Schadenfall 1.500.000,00 EUR > Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 3.000.000,00 EUR Ein Unterschreiten dieser Mindestdeckungssummen führt zum Ausschluss. Für die Abgabe der Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 5.1 und 5.2 zu verwenden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte (Projektmanagement, Support & Service), die für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden. 2. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbar (bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied). Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden Zusätzlich geforderte Mindeststandards: 1. Nachweis über drei Projekte im Bereich Scan-Dienstleistung im Sinne des Ausschreibungsgegenstandes. Die geforderten Referenzprojekte müssen jeweils aus den letzten höchstens fünf Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stammen und sind in der Anlage "KIN SCAN-DL Referenzmatrix (1-0 20240523 sx).xlsx" zu beschreiben. Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte den beigefügten Formblättern 6. Im Rahmen der Eignungsprüfung können maximal 130 Punkte erreicht werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit der höchsten Punktzahl erhält den Rang 1, der mit der zweithöchsten Punktzahl den Rang 2 usw.. Es werden nur Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften gewertet, welche eine Minimalpunktzahl von 65 Punkten erreichen bzw. überschreiten.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Klinikum Ingolstadt GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE128601139
Postanschrift: Krumenauerstraße 25
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergaben@promedtheus.de 📧
Telefon: +49 24319484380 📞
URL: https://klinikum-ingolstadt.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1905a0555cd-a0d6c53073c8474& 🌏
Teilnahme-URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1905a0555cd-a0d6c53073c8474& 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://xvergabe.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bieterfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeblattform zu stellen und werden auch darüber beantwortet. Technische Fragen zur Bedienung des Bietercockpits und zur elektronischen Angebotsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen: ausschreibung@ptgconsulting.de
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 128-396973 (2024-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-25)
Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 396973-2024
The procurement is terminated

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 210-654469 (2024-10-25)