Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI
Referenznummer: 7046-24
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG: Immissionsmessungen in der...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
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Ort der Leistung: Wolfenbüttel🏙️
Dauer: 5 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-30 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“4.1.2 der Bewerbungsbedingungen - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
4.1.2 der Bewerbungsbedingungen - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bietenden eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Der Nachweis ist als Anlage zum Formblatt 08 „Handelsregisterauszug“ beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1.3 der Bewerbungsbedingungen - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird von den Bietenden folgender Nachweis verlangt::...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1.3 der Bewerbungsbedingungen - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird von den Bietenden folgender Nachweis verlangt:: Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt 06 „Haftpflichtversicherung“ einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1.4 der Bewerbungsbedingungen - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:: a) Zertifizierung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1.4 der Bewerbungsbedingungen - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:: a) Zertifizierung und personelle Ausrüstung
b) Referenzprojekte des Unternehmens
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
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Zu a) Zertifizierung und personelle Ausrüstung (Mindestanforderung)
Der Bietende ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziertes Labor und weist die zur Auftragserfüllung notwendige personelle Ausrüstung nach. Alternativ zum Zertifikat kann eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 eingehalten werden mit dem Angebot vorgelegt werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem Formblatt 07 „Erklärung zur Eignung“ als Anlage beizufügen. Hierbei muss mindestens einer der Probenehmenden über einen gültigen Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen verfügen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem Formblatt 07 „Erklärung zur Eignung“ als Anlage beizufügen.
Mit Angebotsabgabe hat der Bietende das mit der Abarbeitung der Leistungsinhalte vorgesehene Personal namentlich - unter Angabe der Qualifikationsstufe - der AG gegenüber zu benennen und deren Qualifikation (Qualifikation i. S. von Anerkennung als Sachverständiger, Berufsausbildung, wissenschaftlicher Werdegang, Arbeitsschwerpunkte, Referenzprojekte und ggf. Spezialkenntnisse) nachzuweisen.
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Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2018 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt 07 „Erklärung zur Eignung“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen gemäß REI
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Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt 09 „Selbstauskunft QM“ einzureichen.
“Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160...”
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 231-722939 (2024-11-26)