Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
b) Referenzprojekte des Unternehmens
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die zwei Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der zwei Sachverständigen ist das Formblatt 07 „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
- Anerkannter Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;
- Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;
- Ein gültiger Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (A); alternativ ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre (B); alternativ die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, eine solche Überprüfung auf Anforderung der AG durchführen zu lassen (C); wobei mindestens einer der benannten Sachverständigen bereits über einen gültigen Nachweis nach Alternative A oder B zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen muss;
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen zum praktischen Strahlenschutz sicherzustellen sind oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen;
- der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz (z.B. Einrichtung und Aufhebung von Strahlenschutzbereichen), insbesondere der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9a Abs. 1 Satz 1 AtG und § 12 Abs. 2 StrlSchG;
- der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen;
- der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutz-technischen Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit Ausnahme der Strahlenschutzinstrumentierung;
- der Prüfung von Freigabeablaufplänen und Freigabedokumentationen;
Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2018 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt 08 „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen;
- der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz (z.B. Einrichtung und Aufhebung von Strahlenschutzbereichen), insbesondere der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9a Abs. 1 Satz 1 AtG und § 12 Abs. 2 StrlSchG;
- der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen;
- der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutztechnischen Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit Ausnahme der Strahlenschutzinstrumentierung;
- der Prüfung von Freigabeablaufplänen und Freigabedokumentationen;
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt 10 „Selbstauskunft QM“ einzureichen.