Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob Gebäudeschadstoffe in den Gebäuden A und B zu erwarten sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffgutachten und Sanierungskonzept - BVG Straßenbahnbetriebshof Weissensee
Referenznummer: FG2-0637-2024
Kurze Beschreibung:
“Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob...”
Kurze Beschreibung
Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob Gebäudeschadstoffe in den Gebäuden A und B zu erwarten sind.
Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob Gebäudeschadstoffe in den Gebäuden A und B zu erwarten sind.
Die Durchführung von Gebäudeschadstoffuntersuchungen ist notwendig, da in Voruntersuchungen bereits Verdachtsmomente festgestellt wurden, die auf mögliche Schadstoffe im Bestand hinweisen. Im Rahmen des Projektes BFWEI müssen diese Schadstoffe fachgerecht saniert werden. Das Schadstoffgutachten dient als Grundlage für die weitere Planung und zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsaufwands.
Dazu ist ein Sanierungskonzept inklusive bepreisten Leistungsverzeichnis im Rahmen dieser Maßnahme zu erstellen.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Eigenerklärung Formblatt AN Art 5k EU-Verordnung 576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zur finanziellen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind über das Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind über das Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben mit dem Angebot vorzulegen:
1.) Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen:
- Es sind Referenzen für Gebäude mit vergleichbarer Nutzung (z.B. Bürogebäude, Hallen etc.) einzureichen.
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum 2015 bis 06/2024 durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
- Das Auftragsvolumen pro Referenzprojekt muss mindestens 10.000,- € netto aufweisen.
In Summe müssen mindestens 3 unterschiedliche Referenzen eingereicht werden.
2.) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
- Des Weiteren sind jegliche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d.
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten.
“1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO...”
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Unternehmen müssen mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweise einreichen. Erst eine erfolgreiche Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Wertung des Angebotes.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens FG2-0637-2024 zu erfolgen. Die Bieter sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während der Angebotsphase werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.10.2024 an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld "Ausschreibungsbedigungen").
5. Sofern ein Angebot als BieGe abgegeben wird, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Datenblock "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BieGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BieGe gesamthaft ausgewertet. BieGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die
Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen fristgerecht über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 184-565966 (2024-09-18)