Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des
Unternehmens- oder Wohnsitzes
- Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die
Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis,
Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich
ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis mitzuführen.: Allgemeines: Der Nachweis der Eignung für dieses und die
hier folgend aufgeführten Auswahlkriterien kann durch die Eigenerklärung
gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 333b-B) oder der EEE
erbracht werden. Außerdem besteht die
Möglichkeit mit dem Angebot zum Nachweis der wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
des Bieters zu benennen. Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu
prüfen, ob insbesondere der Umsatz und die ausgeführten Leistungen, die in
der Präqualifikation angegeben
wurden, die Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind
die Angaben nicht vergleichbar und die Eignung ist durch zusätzliche
Unterlagen bzw. Referenzen nachzuweisen. Die entsprechenden
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
vorgelegt werden. Wenn - die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden und - die Informationen für die
Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar sind bzw.
- die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen
ist, hat das den Ausschluss des Angebotes zur Folge.