Schulbus Liebigschule

Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt

Schülerbeförderung - Schulbuslinie

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbus Liebigschule
Referenznummer: 40-2024-00014
Kurze Beschreibung: Schülerbeförderung - Schulbuslinie
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Schülerbeförderung
Zusätzliche Informationen: Bindefrist bis 26.08.2024
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-26 📅
Datum des Endes: 2025-07-04 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Dem Auftraggeber steht ein 3maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich durch den Auftraggeber auszuüben.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht ein 3maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-10 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Eine Nachreichung von Unterlagen ist möglich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 46 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 1. Aktueller Handelsregisterauszug § 46 VgV 2. Bei nicht im Handelsregister registrierten Firmen: Gewerbeanmeldung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 46 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung Umsatz der letzten drei Jahre (Formular "Eigenerklärung zur Eignung") 2. Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung in best. geeigneter Höhe § 46 VgV. Der Nachweis der Versicherungsgesellschaft ist beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
3. § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Geeignete Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Beschäftigtenzahl und Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre ersichtlich ist. Beabsichtigte Beauftragung der Fahrten durch ein Nachunternehmen sind mit dem Angebot bekanntzumachen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Solmsstraße 27-37
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: julia.wenisch@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-3 📞
URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18dc6d62498-21e26267c576b212 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 039-115289 (2024-02-22)