Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen; Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg; Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn; Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn; Los 5 - Pullach / Neuried
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching) - Großbus; 5 Lose
Kurze Beschreibung:
“Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche...”
Kurze Beschreibung
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt.
Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching
teilen sich wie folgt auf:
Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen;
Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg;
Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn;
Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn;
Los 5 - Pullach / Neuried
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Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 1
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen (Linie I)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler, sowie
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten:
Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können.
Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt.
Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
• bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB
• bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB
(maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte des Loses 1 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82054 Sauerlach;...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte des Loses 1 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82054 Sauerlach; 82041 Oberhaching; 82024 Taufkirchen
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-10 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 2
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Haar / Putzbrunn / Neubiberg (Linie II)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler, sowie
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten:
Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können.
Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt.
Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
• bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB
• bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB
(maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte des Loses 2 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85540 Haar;...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte des Loses 2 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85540 Haar; 85640 Putzbrunn; 85579 Neubiberg
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 3
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn (Linie III)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler, sowie
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten:
Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können.
Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt.
Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
• bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB
• bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB
(maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte des Loses 3 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85653 Aying; 85653...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte des Loses 3 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85653 Aying; 85653 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 4
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Ottobrunn / Putzbrunn (Linie IV)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler, sowie
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 45 Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten:
Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können.
Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt.
Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 45 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
• bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB
• bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB
(maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte des Loses 4 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85521 Ottobrunn; 85640...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte des Loses 4 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
85521 Ottobrunn; 85640 Putzbrunn
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 5
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Pullach / Neuried (Linie V)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler, sowie
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 15 Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten:
Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können.
Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt.
Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 15 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
• bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB
• bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB
(maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte des Loses 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82049 Pullach; 82061 Neuried”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte des Loses 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82049 Pullach; 82061 Neuried
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Haltepunkte der Lose 1 bis 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82054 Sauerlach;...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Haltepunkte der Lose 1 bis 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden:
82054 Sauerlach; 82041 Oberhaching; 82024 Taufkirchen; 85540 Haar; 85640 Putzbrunn; 85579 Neubiberg; 85653 Aying; 85653 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn; 85521 Ottobrunn; 82049 Pullach; 82061 Neuried
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=293339”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung
- Gewerbeanmeldung - aktueller Auszug aus dem Handelsregister
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: Nachweis einer Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro,
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung
- einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung
- einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners); der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
- im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen
- soweit einschlägig: Formblatt L 234 Erklärung zur Bietergemeinschaft
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: liq-admin
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Insolvenz: Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Insolvenz: Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB;
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV. (vgl. Formblatt L 1240 "Eigenerklärung zur Eignung" https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293339)
“Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Bindefrist wurde auf den 26.07.2024 festgelegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 091-276566 (2024-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name der anbietenden Partei: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE349279867
Postanschrift: Fichtenstraße 31
Postleitzahl: 85649
Postort: Hofolding
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@geldhauser.de📧
Telefon: 08104 89454📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 130-402705 (2024-07-04)