Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr gem. § 1 Nr. 4 LIT.D Freistellungs-Verordnung zur Hunsrückschule in Simmern ab dem Schuljahr 2025/2026
Leistungsgegenstand ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Einzugsbereich der Hunsrückschule, Herzog-Reichard-Straße 9, 55469 Simmern mit derzeit 152 Schülern aus 57 Orten. Bitte die Leistungsbeschreibung beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr gem. § 1 Nr. 4 LIT.D Freistellungs-Verordnung zur Hunsrückschule in Simmern ab dem Schuljahr 2025/2026
Referenznummer: 2024-045
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Einzugsbereich der Hunsrückschule, Herzog-Reichard-Straße 9, 55469...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Einzugsbereich der Hunsrückschule, Herzog-Reichard-Straße 9, 55469 Simmern mit derzeit 152 Schülern aus 57 Orten. Bitte die Leistungsbeschreibung beachten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Einzugsbereich der Hunsrückschule, Herzog-Reichard-Straße 9, 55469...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Einzugsbereich der Hunsrückschule, Herzog-Reichard-Straße 9, 55469 Simmern mit derzeit 152 Schülern aus 57 Orten. Bitte beachten Sie die Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kleinbusse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Doppelstockbusse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Rhein-Hunsrück-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-18 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Unterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3Y1G527481
Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch. Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3Y1G527481
Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch. Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis. Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten. Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung. Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat. Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen. Achtung! Für die Ausschreibung gelten folgende Bewertungskriterien: Preis 40% Umsetzung 50 % Unterhaltung 10 %
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-16-2234📞
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 126-389429 (2024-06-28)