Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben ist die Busbeförderung von circa 25 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Vorschulalter, zwischen 3 und 6 Jahren. Die Leistung wird für 4 Schuljahre vergeben. Beginn ist das Schuljahr 2024/2025 ab September 2024.
Das Gebiet umfasst den Landkreis Ostallgäu, das Stadtgebiet Kaufbeuren und einen Teil des südlichen Unterallgäus. Die Kinder müssen schultäglich morgens von Zuhause abgeholt werden und nachmittags von der Einrichtung wieder heimgefahren werden.
Grundlage der Angebotskalkulation sind die aktuellen Touren.
In der Regel müssen 4 Touren gefahren werden.
Die tatsächlich zu befördernden Kinder für das folgende Schuljahr sind jährlich, frühestens Mitte Juli bekannt. Der Bieter erhält rechtzeitig (circa 4 Wochen vor Start) eine Liste mit den Daten aller Kinder die im jeweiligen neuen Schuljahr befördert werden müssen. Anhand dieser Liste ist der Beförderer beauftragt die endgültige Tourenplanung zu erstellen.
Diese Tourenplanung ist dem Auftraggeber jeweils vor Beginn des Schuljahres zur Freigabe vorzulegen. Es ist der kürzeste Weg zu wählen. Die Beförderungszeit für einzelne Kinder sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Hierzu gibt es nur vereinzelt Ausnahmen, wenn z.B. das zuerst / zuletzt anzufahrende Kind in einer Randlage wohnt und dann dieses Kind länger im Bus sitzt.
Die zu befördernden Kinder, sind Kinder, mit geistigen und körperlichen Behinderungen im Vorschulalter. Mitunter kann es vorkommen, dass einzelne Kinder besondere bzw. schwierige Verhaltensweisen aufweisen – diese Tatsache und das junge Alter der Kinder macht eine Begleitperson im Bus erforderlich.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässiges und für die Schülerbeförderung geeignetes Fahr- und Begleitpersonal einsetzen. Ein entsprechendes Verständnis im Umgang mit behinderten Kindern und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen angemessen zu reagieren, werden vorausgesetzt. Für die Verständigung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.
Die Verantwortung für eine sichere Beförderung liegt beim Auftragnehmer. Ein den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechender und den Bedürfnissen der jeweiligen Beförderungsteilnehmer angepasster Fahrstil ist stets einzuhalten.
Der Auftragnehmer befördert ausschließlich die vom Auftraggeber benannten Kinder/Schüler und genehmigte, notwendige Begleitpersonen.
Der Bieter gibt für alle Touren ein Angebot ab. Dieses besteht aus zwei Positionen. Einem reinen Kilometerpreis, sowie einem Stundensatz (inkl. aller Arbeitgeberlohnnebenkosten) für notwendiges Begleitpersonal.
Die Touren werden nur im Gesamtpaket vergeben.
Der Einsatz von Subunternehmern ist nicht zulässig