Schülerspezialverkehr

Stadtverwaltung Rheinbach

Rahmenvereinbarung für den Schülerspezialverkehr der Stadt Rheinbach

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerspezialverkehr
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für den Schülerspezialverkehr der Stadt Rheinbach
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Rheinbach vergibt die Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen zu und von den Rheinbacher Grundschulen und weitere Fahrten städtischer Rheinbacher Schulen und Kindertageseinrichtungen. Beginn der Leistungen: 01.08.2024 Die Schülerbeförderung erfolgt an allen Schultagen in Nordrhein-Westfalen, gegenwärtig bis zu 5 Schultage pro Woche. Änderungen im Schulbetrieb, z. B. bewegliche Ferientage und sonstige schulfreie Tage, werden dem Auftragnehmer frühzeitig bekanntgegeben. Die beweglichen Ferientage und sonstige schulfreie Tage betreffen unter Umständen nur einzelne Schulen, sie gelten nicht an allen städtischen Schulen an denselben Tagen. Die Schülerbeförderung erfolgt morgens zu Schulbeginn (siehe Position 1 des Leistungsverzeichnisses) und mittags zum Schulende nach der 4., 5. und 6. Unterrichtsstunde (siehe Position 2 des Leistungsverzeichnisses). Auf besondere Endzeiten, zum Beispiel nach Zeugnisausgaben, bei Lehrerfortbildungen, etc. ist Rücksicht zu nehmen und es sind genügend Kapazitäten einzuplanen. Die besonderen Endzeiten werden möglichst frühzeitig schriftlich (per Mail oder Fax) von der Stadt Rheinbach, Fachgebiet Schule/Sport, mitgeteilt. Es müssen alle Haltestellen angefahren werden. Die zu Befördernden müssen rechtzeitig vor Schulbeginn an der jeweiligen Schule sein. Es darf eine Fahrtzeit (einfache Fahrt) von 30 Minuten für die Schülerinnen und Schüler nicht überschritten werden. Die Wartezeit an der Schule vor Unterrichtsbeginn darf 20 Minuten nicht überschreiten, die Wartezeit nach dem Unterrichtsende bis zum Einstieg in den Bus darf 10 Minuten nicht überschreiten. Die Busse, die für die Schülerbeförderung an Unterrichtstagen zu Schulbeginn und nach dem Schulende (4., 5. oder 6. Stunde) eingesetzt werden, müssen während der Unterrichtszeit für weitere schulisch bedingte Sonderfahrten in Klassenstärke für alle städtischen Rheinbacher Schulen innerhalb des Stadtgebiets von Rheinbach zur Verfügung stehen. Hierbei sind regelmäßige Fahrten, z. B. zum Schwimm- und Sportunterricht, zu Gottesdienstbesuchen, etc. und unregelmäßig stattfindende Fahrten zu außerschulischen Lernorten oder Veranstaltungen, z. B. Bundesjugendspiele, zdi-Projekttage, Exkursionen im Rahmen des Schulunterrichts (Rheinbacher Burg, Himmeroder Hof, ...), Grundschul-Fußball-Cup, Theateraufführungen anderer Schulen, Rheinbacher Bahnhof, etc. durchzuführen. Hinzu kommen Fahrten für die Gesamtschule Rheinbach im Rahmen von AG-Besuchen innerhalb des Stadtgebietes sowie bis zu einem Radius von 9 km um die Anschrift "Villeneuver Straße 5, 53359 Rheinbach". Es sind entsprechende Fahrzeuge bis 16.00 Uhr bereitzustellen. Darüber hinaus müssen auch regelmäßige Sonderfahrten für alle 3 städtischen Kindertageseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes während der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Bei Überschneidungen von regelmäßigen Fahrten und Sonderfahrten müssen bei Bedarf auch zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Die Fahrten zu Schwimm- und Sportunterricht und Gottesdienstbesuchen werden zu Beginn des Schulhalbjahres schriftlich mitgeteilt, kurzfristige Änderungen im Laufe des Schuljahres müssen jedoch möglich sein. Die übrigen Fahrten zu weiteren Veranstaltungen werden 5 Schultage vor Fahrtbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Sonderfahrten sind Lehrkräfte und weitere Begleitpersonen kostenfrei mit zu befördern. Die Preise für alle Sonderfahrten sind in die übrigen Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren.
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Zusätzliche Informationen:
Wertung der Angebote: Bewertet werden ausschließlich Angebote, die die Mindestvoraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Es werden nur Angebote mit Gurtpflicht berücksichtigt. Alternativ-Angebote ohne Gurtpflicht sind nicht zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird wie folgt ermittelt:- 100 % Preis o 50 % Hinfahrten vor Schulbeginn zu den Schulen (Position 1 des Leistungsverzeichnisses) o 50 % Rückfahrten nach der 4., 5. und 6. Unterrichtsstunde am Schulende (Position 2 des Leistungsverzeichnisses) Die Beurteilung der Umweltaspekte erfolgt anhand des von Ihnen auszufüllenden Fragebogens Bus (Abschnitt 11). Ein nicht ausgefüllter Fragebogen führt wegen Unvollständigkeit des Angebots zwingend zum Angebotsausschluss.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Kernstadt und Ortschaften der Stadt Rheinbach
Postleitzahl: 53359
Stadt: Rheinbach
Postanschrift: Stadtverwaltung Rheinbach
Schweigelstr. 23
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2026 (bzw. bei Anwendung der Verlängerungsoption 2028)
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Maximal mögliche Laufzeit bis zum 31.07.2028.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Sowohl aufgrund der elektronischen Angebotsabgabe als auch aufgrund der Vergabeordnung im Bereich Liefer- oder Dienstleistung sind Bieter zum Submissionstermin nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Zusätzliche Informationen:
Sowohl aufgrund der elektronischen Angebotsabgabe als auch aufgrund der Vergabeordnung im Bereich Liefer- oder Dienstleistung sind Bieter zum Submissionstermin nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung gemäß § 56 VgV: Alle Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen. Bei Angebotsabgabe nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden mit einer Frist von bis zu 6 Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/ Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Das Angebot muss in diesem Fall von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits bei Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eignungsleihe / Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Leistungen anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachunternehmereinsatz oder Arbeitskräfteverleih (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Eignungsnachweise von den namentlich zu benennenden Nachunternehmern bzw. Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften. - Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung inkl. ausreichender Deckungssummen gemäß Vergabeunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung inkl. ausreichender Deckungssummen gemäß Vergabeunterlagen. Eine Berufshaftpflicht ist vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen hierzu weitere Angaben gemacht wurden.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Abschnitt 7) - Fahrplan auf Basis der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Haltestellen-, Fahrgast- und Linienübersicht unter Angabe der Linie und Anzahl der eingesetzten Busse (Abschnitt 8) - Bieterinformationen (Abschnitt 9) - Kopie der Versicherungspolice (Abschnitt 9) - Vollständige Liste mit Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen und möglichen Ersatzfahrzeugen (Abschnitt 10) - Kopien der Fahrzeugscheine der Busse (für jeden Bus) (siehe Abschnitt 10) - Fragebogen Bus entspr. der Anzahl der eingesetzten Busse für jeden Bus (Abschnitt 11) - Vollständige Liste mit dem eingesetzten Fahrpersonal und möglichem Ersatzpersonal (Abschnitt 12) - Bietererklärung und Referenzen über vergleichbare Leistungen (Abschnitt 13)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Einreichung der vorgegebenen Eigenerklärungen gemäß Bekanntmachung (alternativ: Präqualifizierungsnachweis und Passwort) - Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft - siehe auch Feld zur Eignung zur Berufsausübung
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: - Anzahl der Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. - Vorlage von Referenzen, Nachweisen und Angabe von Beförderungsmöglichkeiten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eignung mittels Eigenerklärungen und Nachweise durch Dritte Siehe hierzu die Datei zur Verfahrensbeschreibung mit den anzugebenden Referenzen und Nachweisen bzgl. der Beförderung und die Erklärung zu den eingesetzten Fahrzeugen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Rheinbach
Nationale Registrierungsnummer: DE123398238
Postanschrift: Schweigelstr. 23
Postleitzahl: 53359
Postort: Rheinbach
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt-rheinbach.de 📧
Telefon: +000 📞
Fax: +49 222691777453 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBTY1A12G08Y/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBTY1A12G08Y 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBTY1A12G08Y 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 63
Maximale Verlängerungen: 2

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBTY1A12G08Y Die Vergabeunterlagen werden kosten- und registrierungsfrei auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung wird empfohlen, da registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation über die Beantwortung von Bieterfragen oder über die notwendigen Änderungen von Vergabeunterlagen unterrichtet werden. Zudem erfolgt die Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen! Hinweis zur Wertung der Angebote: Bei fehlender Übereinstimmung zwischen der Eingabe im Bieter-Tool und dem Angebot/Angebotsschreiben wird das Angebot/Angebotsschreiben als maßgebend betrachtet. Entspricht im Leistungsverzeichnis (bzw. Preisblatt oder Honorarermittlung) der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Preisposition) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro erfolgt von Seiten des Auftraggebers eine Abfrage des wirtschaftlichsten Bieters im Wettbewerbsregister NRW/Gewerbezentralregister. Eintragungen im Register können zum Ausschluss führen. Bei natürlichen Personen wird zum Erhalt entsprechender Auskünfte eine Gewerbeanmeldung nachgefordert.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 017-048851 (2024-01-23)