Service- und Reparaturleistungen an Fernsehgeräten Die Serviceleistungen umfassen den Transport von Geräten zwischen den Liegenschaften des Deutschen Bundestages, den fachgerechten Auf- und den Abbau oder gegebenenfalls die Montage an einer vorhandenen Wandhalterung von Geräten, deren Anschluss an das Fernsehnetz der AG sowie die Nutzereinweisung. Unmittelbar nach Installation von Geräten am Aufstellungsort ist durch den Auftragnehmer (AN) die Programmierung nach der Programmliste des Deutschen Bundestages vorzunehmen. Der AN wird bei Gerätestörungen durch Einzelabruf mit der Fehlerfeststellung beauftragt. Der AN führt die Fehlerfeststellung spätestens am zweiten Arbeitstag nach der Beauftragung durch. Die Fehlerfeststellung erfolgt am Standort des Gerätes oder, soweit eine Fehlerfeststellung nur in der Werkstatt des AN möglich ist, in den Räumlichkeiten des AN. Kleinere Reparaturen bis zu einem Materialwert von 75 Euro netto pro Gerät müssen direkt und vor Ort im Zuge der Fehlerfeststellung ohne separaten Kostenvoranschlag durchgeführt werden. Für alle anderen erforderlichen Reparaturen hat der AN einen kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Lohn- und Materialkosten zu erstellen und der Auftraggeberin (AG) zur Entscheidung zuzuleiten. Erforderliche Materialkosten (zum Beispiel Ersatzteile) hat der AN durch Kostenvoranschläge oder Rechnungen von Drittlieferanten nachzuweisen. Zur Durchführung der Reparatur ist ein separater Reparaturauftrag seitens der AG erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Reparatur. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Service an Fernsehgeräten
Reference number: ZR3-1133-2024-255-11-BI1
Kurze Beschreibung:
“Service- und Reparaturleistungen an Fernsehgeräten
Die Serviceleistungen umfassen den Transport von Geräten zwischen den Liegenschaften des Deutschen...”
Kurze Beschreibung
Service- und Reparaturleistungen an Fernsehgeräten
Die Serviceleistungen umfassen den Transport von Geräten zwischen den Liegenschaften des Deutschen Bundestages, den fachgerechten Auf- und den Abbau oder gegebenenfalls die Montage an einer vorhandenen Wandhalterung von Geräten, deren Anschluss an das Fernsehnetz der AG sowie die Nutzereinweisung.
Unmittelbar nach Installation von Geräten am Aufstellungsort ist durch den Auftragnehmer (AN) die Programmierung nach der Programmliste des Deutschen Bundestages vorzunehmen.
Der AN wird bei Gerätestörungen durch Einzelabruf mit der Fehlerfeststellung beauftragt. Der AN führt die Fehlerfeststellung spätestens am zweiten Arbeitstag nach der Beauftragung durch. Die Fehlerfeststellung erfolgt am Standort des Gerätes oder, soweit eine Fehlerfeststellung nur in der Werkstatt des AN möglich ist, in den Räumlichkeiten des AN.
Kleinere Reparaturen bis zu einem Materialwert von 75 Euro netto pro Gerät müssen direkt und vor Ort im Zuge der Fehlerfeststellung ohne separaten Kostenvoranschlag durchgeführt werden. Für alle anderen erforderlichen Reparaturen hat der AN einen kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Lohn- und Materialkosten zu erstellen und der Auftraggeberin (AG) zur Entscheidung zuzuleiten. Erforderliche Materialkosten (zum Beispiel Ersatzteile) hat der AN durch Kostenvoranschläge oder Rechnungen von Drittlieferanten nachzuweisen.
Zur Durchführung der Reparatur ist ein separater Reparaturauftrag seitens der AG erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Reparatur.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Fernsehgeräten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Service- und Reparaturleistungen an Fernsehgeräten
Die Serviceleistungen umfassen den Transport von Geräten zwischen den Liegenschaften des DEutschen...”
Beschreibung der Beschaffung
Service- und Reparaturleistungen an Fernsehgeräten
Die Serviceleistungen umfassen den Transport von Geräten zwischen den Liegenschaften des DEutschen Bundestages, den fachgerechten Auf- und den Abbau oder gegebenenfalls die Montage an einer vorhandenen Wandhalterung von Geräten, deren Anschluss an das Fernsehnetz der AG sowie die Nutzereinweisung.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Leistung wurde zuletzt im Jahr 2019 vergeben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-09 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
-Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- undDienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 165.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Auf Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (Punkt 3.6 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich Service- und Reparaturleistungen an TV-Geräten. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Rundfunkmechaniker muss mindestens vier, die des Meisters für Rundfunktechnik eins betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Neben den unter 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Unterlagen sind auch folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: • Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 229-718420 (2024-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 405652.48 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 405652.48 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fera Funk GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE137202781
Postanschrift: Neue Krugallee, 39
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ferafunkberlin@debitel.net📧
Telefon: +49 30-53218830📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 038-120478 (2025-02-20)