Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant die Weiterführung des seit 2023 geförderten Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Das BMFSFJ beabsichtigt, eine Servicestelle zur Umsetzung des Bundesprogramms für das Jahr 2025 und den anschließenden Abschluss des Programms zu vergeben, sofern die Finanzierung dieses Vorhaben für das Haushaltsjahr 2025 die Zustimmung des Deutschen Bundestags erhält. Die Ausschreibung ist notwendig, da der Vertrag mit der derzeitigen externen Servicestelle Ende 2024 ausläuft.
Ziel des Bundesprogramms ist es, die Lage junger Menschen mittels Bewegung, Kulturangeboten und Maßnahmen für körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Da die direkte Teilhabe und konkrete Mitsprache von Kindern und Jugendlichen im Zentrum des Programms stehen, können Kinder- und Jugendgruppen ihre Projektideen von und für junge Menschen umsetzen.
Im Falle der Zustimmung des Bundestages zur Fortsetzung des Bundesprogramms werden die Mittel für das Bundesprogramm innerhalb des Haushaltsjahres 2025 umgesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass das Programm möglichst im Januar, spätestens aber im Februar 2025 starten muss, um die kurze Laufzeit möglichst sinnvoll zu nutzen.
Mit der aktuellen Ausschreibung wird die Vergabe einer Servicestelle verfolgt, die sowohl die inhaltlich/organisatorische (a) als auch die finanzadministrativ (b) kohärente Umsetzung des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ gewährleistet.
a) Inhaltliche/organisatorische Umsetzung des Bundesprogramms
Der Bund fördert mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ Projekte von diversen Kinder- und Jugendgruppen, die diese mit Unterstützung eines Trägers für junge Menschen in ihrer Umgebung und/ oder Community umsetzen. Es ist daher wichtig, dass der Programmdienstleister den Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden kann, die sich aus der jungen und diversen Zielgruppe ergeben.
b) Finanzadministrative Umsetzung des Bundesprogramms
Weiter gestiegene Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel und deren Anleitung durch das Ministerium erfordern integrierte Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die dem Gebot der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit folgen. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgen im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Um Reibungsverluste durch die Beauftragung mehrerer Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen zu vermeiden und so eine effiziente Umsetzung des Bundesprogramms sicherzustellen, werden die Leistungen gemeinsam ausgeschrieben.
Es besteht die Option, dass die Servicestelle bei einer Fortsetzung des Bundesprogramms dreimal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren (bis zum 31.12.2028) verlängert wird. Das zu verwaltende Fördervolumen hängt vom Beschluss des Deutschen Bundestages ab, soll aber mindestens drei Millionen Euro betragen.