Sicherheitsdienst (24/7) in der Gemeinschaftsunterkunft Mindelheim, Allgäuer Str. 5
Regierung von Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die Gemeinschaftsunterkunft Allgäuer Str. 5 in 87719 Mindelheim mit bis zu 239 (künftig bis zu 300) Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen der stationären Bewachung und des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-02.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Schwaben › Augsburg, Kreisfreie Stadt
- • Schwaben › Unterallgäu
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-05-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst (24/7) in der Gemeinschaftsunterkunft Mindelheim, Allgäuer Str. 5
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Unterallgäu 🏙️
Postleitzahl: 87719
Stadt: Mindelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Schwaben
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de 📧
Telefon: +49 82132701 📞
Fax: +49 8213272289 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a654c54e-038e-452f-a19b-b4bd1d8c96a3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a654c54e-038e-452f-a19b-b4bd1d8c96a3 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 087-265604 (2024-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst (24/7) in der Gemeinschaftsunterkunft Mindelheim, Allgäuer Str. 5
Referenznummer:
0270.ZV-18-24-08
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die Gemeinschaftsunterkunft Allgäuer Str. 5 in 87719 Mindelheim mit bis zu 239 (künftig bis zu 300) Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen der stationären Bewachung und des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung.
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Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2ea4139a-e0f3-4d42-ac90-add01ada71ee
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um je weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 01.09.2027 um 07:00 Uhr.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Unterallgäu 🏙️
Postleitzahl: 87719
Stadt: Mindelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I.) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; II.) Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO: I.) Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist von Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit Angebotsabgabe ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU legen als Beleg eine Bescheinigung der für ihr Land gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vor. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft entsprechende Belege mit Angebotsabgabe vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung des Bieters bzw. des/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, für welche keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, auf andere Weise mit Angebotsabgabe nachzuweisen. *****
II.) Für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist gemäß § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis erforderlich. Mit Angebotsabgabe ist daher eine entsprechende, gültige Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde bzgl. des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als solcher in Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG) ist mit Angebotsabgabe eine gültige Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO für jeden geschäftsführenden Gesellschafter, welcher einen Teil der zu vergebenden Leistung erbringen wird, einzureichen. Die Erlaubnis gemäß § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO muss ununterbrochen seit mindestens drei Jahren bestehen. Maßgebend ist der Zeitraum zwischen Erteilung der Erlaubnis und dem geplanten Vertragsbeginn.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
I.) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags; II.) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: I.) Es wird ein Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bewachungsdienstleistungen) i. H. v. 4.000.000,- € netto p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. Zum Beleg dessen ist i.R.d. Formblatts "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bewachungsdienstleistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann bzgl. des Geschäftsjahres 2023 der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Als Beleg der Eignung ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ODER entsprechend testierte Jahresabschlüsse ODER entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, einen entsprechenden Beleg erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. *****
II.) Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) in Höhe von mindestens 5.000.000,- €,
- Vermögensschäden insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht in Höhe von 250.000,- €,
- wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern in Höhe von 250.000,- €,
- wegen Abhandenkommens bewachter Sachen und Beschädigungen/Vernichtung mit Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers in Höhe von 250.000,- € und
- wegen Umwelthaftpflichtschäden in Höhe von 2.500.000,- €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Formblatt "02.07_Eigenerklärung Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Als Beleg der Eignung ist eine schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, einen entsprechenden Beleg erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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I.) Referenzen; II.) Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig und Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen (mindestens nach DIN 77200-1:2017-11 oder gleichwertig): I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Bewachungsleistungen mit dem Angebot vorzulegen. Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen zwingend erfüllen müssen, also "Mindestanforderungen" an die Referenzen):
1. Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistung umfasst im Referenzzeitraum (siehe zuvor) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
2. Die Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (Kapazität mind. 150 untergebrachte Personen).
3. Die Referenz umfasst Bewachungs- und Sicherheitsdienst an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag.
4. Die Referenz umfasst 24h-Schichtleitung vor Ort mit Mindestqualifikation einer geprüften Schutz- und Sicherheitskraft/IHK-geprüften Werkschutzkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen).
Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu dem Auftragnehmer des Referenzauftrags, der Art und dem Umfang der Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende) und dem jährlichen Nettoauftragswert in Euro zu machen. Das ausgefüllte Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen. *****
II.) Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige Zertifizierung sowie eine Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen (Unternehmen ist mindestens nach DIN 77200-1:2017-11 oder gleichwertig zertifiziert) verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem und die Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen müssen von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. Die Belege sind vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, die entsprechenden Belege mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen
Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden daher gem. § 57 Abs. 1 Var. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle überprüft in der Folge gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Die Eignungskriterien sowie die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.***** Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.***** Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge i.S.d. §§ 36, 47 VgV) wird im Übrigen auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
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Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründen vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. §§ 36, 47 VgV. Auch hier haben sämtliche Dritte das ausgefüllte Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle.
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Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var.…
… 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie,
vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der
Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung(en) ist/sind vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. §§ 36, 47 VgV. Einer Vorlage bedarf es hier aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle.
… 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung(en) ist/sind vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. §§ 36, 47 VgV. Einer Vorlage bedarf es hier aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle.
§ 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
Im Falle der Eignungsleihe gem. § 47 VgV hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV.
Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe mittels des Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe
vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
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Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29.
Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
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In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.
Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage
Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Schwaben
Nationale Registrierungsnummer:
9c89f0ca-236c-4dd7-bf9e-5b9493098226
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de 📧
Telefon: +49 82132701 📞
Fax: +49 8213272289 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a654c54e-038e-452f-a19b-b4bd1d8c96a3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a654c54e-038e-452f-a19b-b4bd1d8c96a3 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 15.05.2024 – besichtigt werden. Nähere Informationen zur Organisation und Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und bes. Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7.1 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. /// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 087-265604 (2024-05-02)
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