Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Kriterien stellen Mindestbedingungen dar und sind zwingend zu erfüllen:
1.) Das Personal muss über deutsche Sprachkenntnisse verfügen (mind. B2 - Selbstständige Sprachverwendung) um eine adäquate Ansprache unserer Fahr-gäste zu gewährleisten und einen entspre-chenden Bericht zu erstellen.
2.) Das Personal muss über Ortskennt-nisse in Bremen und Liniennetzkennt-nisse im Netz der der BSAG verfügen.
3.) Das Personal muss grundlegende Kennt-nisse der Tarifbestimmungen und Beför-derungsbedingungen des VBN haben.
4.) Jegliches Personal, das in der Linienbe-gleitung eingesetzt wird muss die Prüfung gemäß § 34a bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben. Dies ist vor Einsatzbeginn bei der AG nachzuweisen.
5.) Die AN stellt sicher, dass von Sonntag bis Donnerstag 4 Mitarbeitende und am Freitag und Samstag 9 Mitarbeitende für die Linienbegleitung zur Verfügung stehen.
6.) Die AN versichert, dass bei Beschwer-den werktags innerhalb von 48 Std. eine Rückmeldung an die BSAG erfolgt.
7.) Die AN nennt der BSAG feste An-sprechpartner:innen (Einsatzleitung und Stellvertretung), die für das eingesetzte Personal zuständig sind.
8.) Die AN stellt sicher, dass die Einsatzlei-tung oder Stellvertretung werktags zu Bürozeiten erreichbar ist (per Mail, Handy oder per Rückruf innerhalb von 2 Stunden)
9.) Die AN stellt ebenfalls sicher, dass die Einsatzleitung oder Stellvertretung 24/7 von der Service- und Notrufleitstelle er-reicht werden kann.
10.) Die AN verfügt über eine eigene zertifizierte Service-Notruf-Leitstelle, die 24/7 erreichbar ist.
11.) Das Personal muss ein gepflegtes (einheitliches) Erscheinungsbild haben (Dienstkleidung nach Vorgaben der AG tragen).
12.) Die AN stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeitenden über eine adäquate, wetterfeste Jacke, ein Poloshirt und eine Weste jeweils mit dem Aufdruck: "Sicherheits- und Servicepersonal im Auftrag der BSAG" ausgestattet sind und ausschließ-lich diese Oberbekleidung tragen.
13.) Die AN stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeitenden sich an die Dienstanweisung zur BSAG-Linienbegleitung halten.
14.) Zusätzliche mobile Sicherheitskräfte mit Fahrzeug:
Die AN kann innerhalb von 6 Stunden ein Fahrzeug mit mind. 1 Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, welcher nach den Vorgaben der AG flexibel einzusetzen ist und von der AG vorgegebene Routen und Punkte, mehrmals pro Schicht, an-fahren kann
15.) Standort des Unternehmens (Standort der Einsatz-PKWs und der Sicherheitsteams): Die Zentrale mit den einzusetzenden Mitarbeitenden ist maximal 30 km (PKW-Entfernung) von der Zentrale der BSAG entfernt.
16.) Die AN stellt sicher, dass die Einsatzplanung (Besetzungsliste) inkl. Einer Handynummer je Team für die kommende Woche spätestens am Freitag der vorherigen Woche bis 15:00 Uhr bei der BSAG per Mail eingegangen ist (Empfänger = Leitstelle und der Sicherheitskoordinator:in der BSAG
17.) Die AN stellt ebenfalls sicher, dass die Besetzungsliste immer aktuell gehal-ten wird. Etwaige Abweichungen oder Korrekturen sind der Leitstelle und der Sicherheitskoordinator:in der BSAG rechtzeitig zu melden. Ein ungeplanter Ausfall ist der AG spätestens nach 36 Std. zu melden.
18.) Die AN stellt sicher, dass spätestens 36 Std. nach Dienstschluss der Sicherheitsteams ein ausformulierter Kurzbericht mit den sicherheitsrelevanten Ereignissen bei der Sicherheitskoordinator:in der BSAG per Mail eingeht.
19.) Die AN stellt sicher, dass am Ende der Kalenderwoche ein Leistungsnachweis der begleiteten Linien (Excel-Tabelle) bei der Sicherheitskoordinator:in der BSAG per Mail eingeht.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Lastenheft