Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/ Objekte, wie z. B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige u. ä. beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/ Beschreibungen zu machen: -Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), -Art des Objektes, -Nutzung des Objektes, -Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche), -Auftragsgegenstand, -Anzahl und Anteil des selbst eingesetzten Personals am Gesamtauftrag, -Anzahl und Anteil des von Unterauftragsnehmer eingesetzten Personals am Gesamtauftrag, -Angaben zum Unterauftragnehmer (Name, Anschrift, Ansprechpartner), -Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), -Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen.), -Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl. Vordruck 1).
Mindestanforderungen: -Mindestens drei unterschiedliche Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte, wie z.B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige u.ä., -Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) erbracht werden. -Das Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen.
2. Zusicherung der unverzüglichen Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitar-beiter*innen (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderungen: Unverzügliche (spätestens mit Leistungsbeginn) Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der Vollzeitäquivalente des Unternehmens, entsprechend Art 5 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EC, in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Angaben getrennt pro Jahr), mit Angaben zu: -Durchschnittliche jährliche Anzahl der Vollzeitäquivalente des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt. Davon Anzahl der -Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst in Vollzeitäquivalenz, Wachpersonen in Vollzeit, -Wachpersonen in Teilzeit, -Wachpersonen in Midi-Job, -weiblichen Wachpersonen, -Wachpersonen mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), -Wachpersonen mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, Wachpersonen mit Schulung zum Brandschutz-helfer (vgl. Vordruck 1).
4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o.ä., sowie Eigenerklärung, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 bzw. eine vergleichbare Zertifizierung nachweislich besteht. (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderungen: Nachweis einer Zertifizierung auf der Grundlage DIN EN ISO 9001:2015 durch eine zugelassene Stelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung, nach den Rechtsvorschriften des Lan-des, in dem sie ansässig sind vorzulegen.
5. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200-1:2022-10. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils einen vergleichbaren Nachweis in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen (vgl. Vordruck 1).
Mindestanforderungen: Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200-1:2022-10 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU). Angabe, welche Unterverträge bisher mit welchen Subunternehmen in Kooperation erfüllt wurden (vgl. Vordruck 1).