Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung
Reference number: 015-2024-D-WAL/II
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-01 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignung: Ihr Unternehmen verfügt über eine insgesamt fünfjährige Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen in zwei voneinander unabhängigen öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignung: Ihr Unternehmen verfügt über eine insgesamt fünfjährige Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen in zwei voneinander unabhängigen öffentlichen Verwaltungen. Sie sind vertraut und sicher im Umgang mit der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Einen Nachweis in Form von Referenzen mit Ansprechpartnern/ Kontaktdaten fügen Sie bitte dem Angebot bei. Sie verfügen ferner über die zur Betreuung eines Verwaltungsbetriebs erforderliche Grundausstattung an arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Geräten; einen Nachweis in tabellarischer Aufstellung fügen Sie bitte dem Angebot bei. Die unserem Unternehmen zuzuweisenden Ärzte verfügen über die notwendige Fachkunde und sind berechtigt die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Die unserem Unternehmen zuzuweisende Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über die notwendige Fachkunde und trägt die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieur/ -in". Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt zudem über eine Qualifikation als "Brandschutzingenieur/ -in". Sowohl die/der zugewiesene Betriebsärztin/-arzt als auch die zugewiesene Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen, falls sie keine Muttersprachler sind, über mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch sowie Sprachkenntnisse in der Fachsprache in Deutsch laut Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Leistungsverzeichnis Seite 5)”