Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s)
Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering
&Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die
unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches
gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit
besteht. - Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden
sind(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen)oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben
hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare
Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. - Erklärung ,dass der Bewerber/Bieter nicht
durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen
worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124
Abs. 1Nr. 3 GWB). - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass das Unternehmen bei
der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen
Unternehmens a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte oder c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat -Erklärungen zur Einhaltung
gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten
Vorschriften. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise. Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher
Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahrender Deutschen Bahn AG
erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der
Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.