Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
- Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
- Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A begründet sind
- Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
- Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen als Bestätigung der Eigenerklärungen der Vergabestelle vorzulegen:
- drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung etc.)
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung “
- Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Russland Sanktionen“
- Eigenerklärung des Bieters zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Angabe im Formblatt „Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (
www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärungen 1 und 3)
Sämtliche mit dem Angebot einzureichenden Nachweise sind im beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.
Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.