Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SiGeKo
Kurze Beschreibung:
“Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem...”
Kurze Beschreibung
Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen. Zu erbringende Leistungen des SiGeKo nach § 3 BaustellV und Punkt 3.2 RAB 30 für dieses Vorhaben: Der SiGeKo Ausführung hat generell Weisungsbefugnis gegenüber allen auf der Baustelle Beschäftigten. Er setzt das Weisungsrecht im Auftrag des Auftraggebers durch. Er hat eng mit der Bauüberwachung/Bauleitung und dem zuständigen Projektmanager zusammenzuarbeiten. Dem SiGeKo obliegt generell die Einweisungspflicht. Zum Leistungsumfang gehören: 1. Aushängen und Anpassen der Vorankündigung in Abstimmung mit dem zuständigen Projektmanager. 2. Bekannt machen (im Rahmen der Ein-/Unterweisung und durch Aushängen), Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen 3. Information, Unterweisung und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte). Unterweist der SiGeKo Ausführungsphase nicht selbst, hat er sicherzustellen, dass nur unterwiesene AN die Arbeit auf der Baustelle aufnehmen. Er hat dem AG die Unterweisungsnachweise zeitnah zu übergeben. 4. Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse. Der SiGeKo Ausführung hat eigenständig zu entscheiden, wie er seine Begehungen im Rahmen der Gesamtstundenanzahl organisiert. Er hat dabei täglich Vorortpräsenz zu zeigen und auch täglich Baustellenbegehungen durchzuführen. Die Baustellenkontrollen- und Begehungen sind durch Lichtbilder zu dokumentieren. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass er z. B. bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten und/oder beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen häufiger bzw. länger vor Ort ist. Feste Begehungszeiten sind nicht erwünscht. 5. Die Nachweisführung zu den Begehungen hat der SiGeKo auf Anforderung von amtlichen Stellen bzw. vom Auftraggeber zu belegen. Festgestellte Verstöße gegen die Baustellenordnung und/oder gesetzliche sowie berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sind zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Alle Verstöße sind der Bauleitung/Bauüberwachung und dem Auftraggeber - möglichst als Anlage zum Baurapportprotokoll, in dringenden Fällen vorab separat - schriftlich zu übergeben. Grundsätzlich sind festgestellte Verstöße sofort vor Ort anzusprechen. Die Abstellung ist zu verlangen und die Realisierung im Protokoll zu bestätigen. 6. Teilnahme an sämtlichen Bauberatungen des Auftraggebers, insofern er zu diesen geladen wird. Er hat die bei seinen zu planenden Stunden zu berücksichtigen. 7. Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen (Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit zu Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Nachweisen und Prüfzertifikaten). 8. Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, wenn Verschiebungen auftreten, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft. 9. Kontrolle der Baustelleneinrichtung, Durchführung der Beschilderung (z.B. Fluchtwege, Absturzsicherung) von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie der vertragsgemäßen Ausführung von sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag. 10. Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. 11. Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Die Sicherheit der Mieter(innen), deren Besucher und von Passanten ist zwingend bei allem Handeln zu berücksichtigen. 12. Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz. 13. Eine monatliche Auswertung der Sicherheitsbegehungen mit den Verantwortlichen der beteiligten Firmen. Zu diesen Terminen ist die Baubehörde einzuladen. 14. Vonseiten des Auftragnehmers ist ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter festzulegen und zu benennen. Diese stellen für den Auftraggeber von Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Erreichbarkeit sicher. Es ist zu gewährleisten, dass im Bedarfsfall während der Erreichbarkeitszeit ein Erscheinen innerhalb von maximal 4 Stunden auf der Baustelle erfolgt. 15. Der Verantwortliche und sein Stellvertreter nehmen regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) an Qualifikationen und Weiterbildungen als Fachkraft für Sicherheit sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator teil.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-13 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
“Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer jährlichen Deckung von: a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. oder b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. a). Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
“Studien- und Ausbildungsnachweis: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Studien- und Ausbildungsnachweis: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
“Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bescheinigung Erlaubnis zur Berufsausübung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bescheinigung Erlaubnis zur Berufsausübung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“mindestens 3 Referenzen über ausgeführte Leistungen eines SiGeKo: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
mindestens 3 Referenzen über ausgeführte Leistungen eines SiGeKo: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge über Leistungen eines SiGeKo aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn das Referenzobjekt eine Bausumme von mindestens 10.000.000,00 EUR aufweist. Es handelt sich dabei um eine Mindestvoraussetzung. Ein Referenzprojekt, welches eine niedrigere Bausumme aufweist, wird als nicht vergleichbar angesehen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Umsatz/ tätigkeitsspezifischer Umsatz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz/ tätigkeitsspezifischer Umsatz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906ZRS” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 8661 719📞
Fax: +49 331 8661 652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 009-023404 (2024-01-11)