Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Signalanalysators nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Signalanalysator
Reference number: QJ221
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Signalanalysators nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der sich aus der Anlage...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Signalanalysators nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Signalanalysators nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der sich aus der Anlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Signalanalysators nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Einzelheiten ergeben sich aus der sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-07 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Abgabe der Eigenerklärung_Russlandsanktionen ist zwingend erforderlich.
Die Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB ist ebenfalls zwingend erforderlich.”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 049 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße
gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße
gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen
wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass
der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10
Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 245-771419 (2024-12-16)