"Smart City" - Upgrade Datenplattform, Dashboard & Wartung

SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH

Die Stadt Ulm entwickelte im Rahmen des Förderprojekts "Zukunftskommune@bw" eine offene und zentrale (IoT)-Datenplattform als eine neue technische Grundlage für digitale Dienste in verschiedenen Anwendungsgebieten. Ziel des Projektes ist es, eine innovative Beteiligungsplattform (Datenplattform) für die Ulmerinnen und Ulmer zu etablieren. Nun soll diese Datenplattform im Rahmen des Modellprojektes "Smart City" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Hilfe von Fördermitteln verbessert und weiterentwickelt werden ("Upgrade"). Die Datenplattform, die u.a. durch das Upgrade entsteht, ist im Wesentlichen als freie Software (FLOSS = Free Libre Open Source Software) zu etablieren. Zudem wird mit der vorliegenden Ausschreibung die Erstellung und das Betreiben eines Dashboardes zur Verarbeitung und Visualisierung von numerischen Daten aus der bestehenden Datenplattform ausgeschrieben, ebenso wie die Wartung der Datenplattform und der weiteren vorgenannten Bestandteile.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: "Smart City" - Upgrade Datenplattform, Dashboard & Wartung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ulm entwickelte im Rahmen des Förderprojekts "Zukunftskommune@bw" eine offene und zentrale (IoT)-Datenplattform als eine neue technische Grundlage für digitale Dienste in verschiedenen Anwendungsgebieten. Ziel des Projektes ist es, eine innovative Beteiligungsplattform (Datenplattform) für die Ulmerinnen und Ulmer zu etablieren. Nun soll diese Datenplattform im Rahmen des Modellprojektes "Smart City" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Hilfe von Fördermitteln verbessert und weiterentwickelt werden ("Upgrade"). Die Datenplattform, die u.a. durch das Upgrade entsteht, ist im Wesentlichen als freie Software (FLOSS = Free Libre Open Source Software) zu etablieren. Zudem wird mit der vorliegenden Ausschreibung die Erstellung und das Betreiben eines Dashboardes zur Verarbeitung und Visualisierung von numerischen Daten aus der bestehenden Datenplattform ausgeschrieben, ebenso wie die Wartung der Datenplattform und der weiteren vorgenannten Bestandteile.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E16473837
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 24 Wochen
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Stadt: Ulm

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-31 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-31 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-31 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können Unterlagen nachgereicht werden (vgl. 56 Abs. 2-4 VgV).
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Handelsregisterauszug oder - Eintrag in die Handwerksrolle. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erbringen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (2) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zudem muss in jedem Fall erklärt werden, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Als vergleichbare Leistungen müssen mindestens drei vergleichbare abgeschlossene und/oder Projekte in der Umsetzung mit Open-Source-Software angegeben werden mit vergleichbarem Projektvolumen (Projekt > 200 PT oder Projekt zwischen 200 und 400 PT, nachweisbares Know-how in den Technologien Kafka, Casandra, CKAN, Docker,Projektsprache: Deutsch).
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Weitere Informationen hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 147035610
Postanschrift: Karlstraße 1-3
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Goede Althaus Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail: vergabe@goede-althaus.de 📧
Telefon: 0049 89 767670 📞
URL: https://www.swu.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16473837 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E16473837 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0049 721 926 8730 📞
Fax: 0049 721 926 3985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1– 3 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 087-265448 (2024-04-30)