Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
C. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Weisen Sie bitte mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren nach. Verwenden Sie dazu bitte die Anlage 2F5.
7a. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers mit allen angegebenen Referenzen muss insgesamt mindestens EUR 500.000,00 (brutto) betragen.
7b. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Die Zusammenarbeit mit den Referenzen dauert mindestens 12 Monate.
7c. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Die Anzahl der überwachten Clients pro Referenz muss mindestens 1.000 betragen.
7d. Angabe der Berufserfahrung (in Jahren) des Projektleiters, der für die hier ausgeschriebene Leistung vorgesehen wird
8. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
9. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
10. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt. Anstelle von Bescheinigungen werden Eigenerklärungen in Form einer Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkannt, wenn der Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen kann. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Aus der selbst erstellten Beschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass die umgesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001:2015 genügen.
D. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB
11. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
12. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
13. Eigenerklärung Russlandsanktionen
14. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
15. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
16. Erklärung Unternehmensdaten
17. Erklärung LTMG Mindestentgelt
18. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.