Software JBoss EAP
Die Ziele des Vorhabens KONSENS sind die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie der Einsatz einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Nutzer der Besteuerungssoftware sind hauptsächlich interne Nutzer (Steu-erverwaltung) und in geringerem Umfang ex-terne Nutzer, die außerhalb der Finanzverwaltung an-gesiedelt sind. Die Entwicklung der Steuersoftware findet dezentral an verschiedenen Entwick-lungsstandorten der Steuerungsgruppenländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersach-sen und Nordrhein-Westfalen statt. Die übrigen Bundesländer haben sich verpflichtet, die von den Steuerungsgruppenländern entwi-ckelte oder beschaffte Software in ihren Rechenzentren und den Behörden der Finanzverwaltung einzuset-zen. In jedem Rechenzentrum wird eine eigene Instanz des KONSENS-Systems eingesetzt und auto-nom durch das entsprechende Land gepflegt und administriert. Dabei unterliegt die hardwaretechni-sche Ausstattung der Autonomie des Landes. Dementsprechend sind alle Länder für die Beschaf-fung und Zurverfügungstellung sowie für Pflege und Support der Lizenzen der ASS selbst verant-wortlich. Neben den Rechenzentren existieren zentrale Produktions- und Servicestellen (ZPS), von denen einheitliche Software für alle KONSENS-Vertragspartner eingesetzt und administriert wird. Die Steuerverwaltung tauscht darüber hinaus Daten mit öffentlichen Einrichtungen außerhalb der Steuerverwaltung aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-05.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung