Auftragsbekanntmachung (2024-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Soziale Betreuung und Beratung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen
Referenznummer: L24-0230-32
Kurze Beschreibung:
“Soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber und
ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Eichsfeld”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Eichsfeld
Laufzeit: 01.04.2025 - 31.03.2029
Umfang: Geschätzt 420...”
Beschreibung der Beschaffung
Soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Eichsfeld
Laufzeit: 01.04.2025 - 31.03.2029
Umfang: Geschätzt 420 Leistungseinheiten pro Monat
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Ort der Leistung: Eichsfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder
- ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Unternehmensvorstellung: Rechtsform, Dauer des Bestehens, Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft, Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz, Niederlassungen, Konzernverbund, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme,
- Erklärung über Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Referenzen: drei Referenzen zu Leistungen der migrationsspezifischen Betreuung und Beratung aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
° Ansprechpartner
° Art der ausgeführten Leistung
° Auftragssumme
° Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Eigenerklärung zur Einhaltung der in Anlage 2 ThürGUSVO formulierten Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal; Alternativ der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
“Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer
Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle...”
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer
Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit
Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote
gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer, § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer, § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 220-687402 (2024-11-11)