Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-06-A und EK-07-A):
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Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) einreichen.
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Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) und Führungskräfte beziehen.
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Mindestanforderung (bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
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Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre muss jeweils mindestens die folgende durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten (VZÄ) je Kategorie beschäftigt gewesen sein:
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mindestens 5 Gesamt-Beschäftigte/Jahr
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mindestens 1 Führungskräfte/Jahr.
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Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
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B) Projektleiter/Einsatzleiter und stellvertretenden Projektleiter (EK-08-A):
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Der Auftraggeber legt Wert auf einen qualifizierten und erfahrenen sowie über die gesamte Projektdauer hinweg möglichst gleichbleibenden Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. Die Einsatzleitung vor Ort soll einem ebenso qualifizierten und erfahrenden Einsatzleiter übertragen werden, wenn diese nicht vom Projektleiter übernommen wird.
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Projektleiter" deshalb mit dem Angebot den/die vorgesehenen Projekt-/Einsatzleiter und für den Fall der Verhinderung einen Stellvertreter aus dem eigenen Unternehmen (vgl. Selbstausführungsgebot unter Ziff. 2.2.3 der Vergabeunterlage) zu benennen.
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MIndestvoraussetzungen:
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Der Projekt-/Einsatzleiter sowie der Stellvertreter müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird:
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Mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (Planung, Koordinierung und Einsatzleitung von Büroumzügen);
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Bezüglich der Sprachqualifikation wird Deutsch mündlich und schriftlich fließend (bei nicht Muttersprachlern mindestens B2-Niveau) verlangt.
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C) Unternehmensreferenzen (EK-09-A):
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen.
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Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
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Die Leistungen müssen in den folgenden Bereichen erbracht worden sein:
Umzüge (Arbeitsplatz- und Büroumzüge) innerhalb des Hauses und zwischen auseinander-liegenden Betriebsstätten, Ummöblierungen und Entsorgungsarbeiten
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Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2010 - 2022) anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; Angaben zum Auftragszeitraum; aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat (Auftragswert und zeitlicher Umfang); Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
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Mindestanforderung (bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens drei Referenzen einzureichen:
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Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils max. zwei (2) DIN A4-Seite unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
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D) Lagerräume für Möbeleinlagerungen (EK-10-A)
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Der Bieter hat für Einlagerungen von Möbeln ein geeignetes Lager nachzuweisen.
Mindestanforderungen (bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
Das Lager für Einlagerungen von Möbeln muss mindestens eine Größe von ca. 100 Kubikmetern haben. Im Rahmen der Einlagerungen muss der Zugriff innerhalb von 48 Stunden in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr an Werktagen gesichert sein. Das Lager muss trocken, sauber, verschlossen und alarmgesichert sein.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.