Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A_Anl 1)) :
- Aktueller Handelsregister-, Berufs- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter
außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
- Eigenerklräung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV
und §§ 122ff GWB weitere Eigenerklärungen:
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist,
c) über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
d) sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat,
e) kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
g) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren
Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage
gestellt wird,
h) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat,
i) mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
- Weiter dass keine weitere Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen,
- dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.