Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie 001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3) Preise angegeben werden. Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten ist verbindlich, d. h. - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportbusverkehr für das Schuljahr 2024/2025 - SV-MAL-240731-001
Referenznummer: SV-MAL-240731-001
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3) Preise angegeben werden. Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten ist verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3) Preise angegeben werden. Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten ist verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦 Beschreibung
Interne Kennung: SV-MAL-240731-001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-16 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Anträge für die Sportbusleistungen werden der Vergabestelle bis Mitte Juli zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Anträge können die Fahrpläne und Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Da die Leistungen zum 16.09.2024 (Betriebsstart) beginnen müssen, muss die Vergabe in KW 37 erfolgen.
Die Anträge für die Sportbusleistungen werden der Vergabestelle bis Mitte Juli zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Anträge können die Fahrpläne und Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Da die Leistungen zum 16.09.2024 (Betriebsstart) beginnen müssen, muss die Vergabe in KW 37 erfolgen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind; (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens; (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur
Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist; (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei
der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die
Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; (5) Erklärung
des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen
Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind; (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens; (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur
Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist; (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei
der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die
Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; (5) Erklärung
des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen
Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123
und 124 GWB vorliegen (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (8) Erklärung des
Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; (9) Gesamtumsatz
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (10) Umsatzanteile
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123
und 124 GWB vorliegen (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (8) Erklärung des
Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; (9) Gesamtumsatz
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (10) Umsatzanteile
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren
Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der
Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den
Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung
mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto)
pro Jahr; (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal; (13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe
durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
(14) Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.
(15) Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen:
Erklärung, dass für alle eingesetzten Fahrpersonale die in Ziff. 3 der "Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr" geforderten Nachweise vorliegen.
Die Anlage 3 der "Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr" ist unterschrieben einzureichen. Eigenerklärung des Unternehmens über Einhaltung der
gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für dein Einsatz
im freigestellten Schülerverkehr bei den eingesetzten Fahrzeugen.
Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren
Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der
Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den
Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung
mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto)
pro Jahr; (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal; (13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe
durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
(14) Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.
(15) Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen:
Erklärung, dass für alle eingesetzten Fahrpersonale die in Ziff. 3 der "Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr" geforderten Nachweise vorliegen.
Die Anlage 3 der "Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr" ist unterschrieben einzureichen. Eigenerklärung des Unternehmens über Einhaltung der
gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für dein Einsatz
im freigestellten Schülerverkehr bei den eingesetzten Fahrzeugen.
Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer
Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder,
welche im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie Benennung des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und
einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer
Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder,
welche im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie Benennung des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und
einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das
Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter
der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie
Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die
elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im
Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-240731-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder
Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die
Angaben im Online-Fragebogen sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen.
Die Eignung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten
Dokument darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfalldarzustellen.
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das
Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter
der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie
Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die
elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im
Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-240731-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder
Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die
Angaben im Online-Fragebogen sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen.
Die Eignung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten
Dokument darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfalldarzustellen.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend
gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend
gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 149-462658 (2024-07-31)