Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sporthalle Olbernhau, Unterhalts- und Grundreinigung
Referenznummer: 30337/2/6/24/126
Kurze Beschreibung:
“Sporthalle Olbernhau, Unterhalts- und Grundreinigung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Objekt Turnhalle am Sportkomplex Olbernhau, Thomas-Mann-Str. 9 in 09526 Olbernhau soll eine turnusmäßige Unterhaltsreinigung und eine jährliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Objekt Turnhalle am Sportkomplex Olbernhau, Thomas-Mann-Str. 9 in 09526 Olbernhau soll eine turnusmäßige Unterhaltsreinigung und eine jährliche Grundreinigung durchgeführt werden.
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Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option der Verlängerung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-09 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-09 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“§ 17 VOL/B”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE284064009
Postanschrift: Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341-977-3800📞
Fax: 0341-977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 108-331938 (2024-06-04)