Auftragsbekanntmachung (2024-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe gGmbH - Gerüstbauarbeiten
Reference number: 0119.00_02_VEF 303_Gerüstbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus "Zukunftsprojekt Mensch und Gesundheit" Aufstockung/Umbau Bauteil F Gewerk: VEF 303 Gerüstbauarbeiten”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 1 St Bauaufzug inkl. Absetzpodeste; - ca. 700 m² Stahlrohrrahmengerüst inkl. Gebrauchsüberlassung”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-02 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54HLNB
Das Landestariftreuegesetz - LTTG - findet Anwendung. Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54HLNB
Das Landestariftreuegesetz - LTTG - findet Anwendung. Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z.B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter. Rechtzeitig gestellte Bieterfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin beantwortet. Später gestellte Bieterfragen können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
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Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Main
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 063-185210 (2024-03-26)