Zusätzliche Informationen
1)
Stadt Ehrenfriedersdorf, Planung Ingenieurbauwerke HOAI § 43 ff. i.V.m. Anl. 12 Lph. 1-9 für die Sanierung des Röhrgrabens.
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
Zwischentermine sind:
Lph. 2 Ende Januar 25,
Lph. 3 Ende April 25,
Lph. 4 Ende Juli 25,
Lph. 5-7 Ende November 25,
Fertigstellung Ende Mai 26 - in Abhängigkeit von Witterung, Schonzeiten, etc.
Das Projekt wird gefördert durch das Programm INERZ - Förderung der Industriekulturstätten im Erzgebirge, bereitgestellt von Bund und dem Freistaat Sachsen.
2)
Folgende Unterlagen sind Bestandteile der Angebotsabgabe:
2.1)
Antragsbogen Seiten Nr. I bis IX (römischen Zahlen), unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente,
2.2)
Vertragsentwurf unterzeichnet,
2.3)
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien - siehe hierzu Blatt „Zuschlagsmatrix“.
3)
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf, vorzunehmen.
4)
Kurze Beschreibung der Aufgabe:
Es handelt sich um ein Einzelgewässer mit ungleichförmigen ungegliedertem Querschnitt und
einigen Zwangspunkten/ Gewässersystem mit einigen Zwangspunkten.
Der Röhrgraben in seiner Gesamtheit ist ein Kunstgraben mit einer Länge von 5,5 km, einem Höhenunterschied von 23,5 m und einem Sohlgefälle von 4,3 ‰. Er führt zunächst vom Südhang des Pochwaldes, an einem Waldrand entlang, quert eine Straße führt von dort über Wiesen und Felder Richtung Mönchsbad, unterquert
die B95, verläuft dann weiter bis an den Hang des Saubergs und endet dort in mittlerer Höhe an einer ehemaligen Pumpstation mit einem Überlauf.
Der historische Graben wurde vermutlich im 14. Jhd. angelegt und diente ursprünglich der Heranführung von Betriebswasser für die Zinnaufbereitung im Ehrenfriedersdorfer Bergbau. Die mäßige Neigung des Geländes
und die gute Speicherfähigkeit des Bodens gewährleisteten auch in niederschlagsarmen Zeiten
eine relativ konstante Abflussmenge und boten damit ideale Voraussetzungen zur Anlage eines
Kunstgrabens. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Röhrgrabenwasser auch durch die
Ehrenfriedersdorfer Textilindustrie genutzt. In der letzten Bergbauperiode wurde das Wasser bis
zu einer Pumpstation gebracht, von welcher es bis 1990 der Zinnerzaufbereitung auf dem
Sauberg zugeführt wurde. Bis zur Stilllegung des Bergbaus 1990 wurde das Wasser des
Röhrgrabens als Brauchwasser für die Zinnaufbereitung verwendet. Er galt damit als der älteste
noch in Betrieb befindliche Kunstgraben Gesamt-Deutschlands. Zwischen 1999 und 2002
wurde der offene Bereich des Röhrgrabens denkmalgerecht instand gesetzt.
Der Bereich ab dem Pochwald wurde in den 1950er Jahren verrohrt, damit das Wasser in den unbewaldeten Bereichen im Winter nicht einfriert. Eine Kamerabefahrung ergab eine durchschnittliche Nennweite von DN 800 und sehr viele komplett zu erneuernde Schadstellen (nicht befahrbar). Die Länge des verrohrten Bereichs beträgt ca. 2.100 m. Annahme ist, dass 2/3 des Röhrgrabens komplett
erneuert werden und ca. 1/3 kann mit Inlinerverfahren saniert werden muss.
Der seit Jahrhunderten bestehende Röhrgraben weist teilweise unklare Aktenlage hinsichtlich
des eigentlichen Wasserrechts (Entnahme des Wassers zugunsten des Bergbaus) auf. Dieses
Wasserrecht soll im Rahmen des Bauvorhabens geklärt und abgesichert werden. Die Stadt soll
bei der Beschaffung und Sichtung von Unterlagen sowie der Klärung der Formalitäten mit den
Behörden unterstützt werden.
5)
Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgesgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
6)
E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
7)
Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
8)
Mehrfachbewerbungen-/angebote sind nicht zulässig. Sie führen zum Ausschluss sowohl des Mehrfachbewerbers-/bieters als auch der betroffenen Arbeits-/Bieter-/Bewerbergemeinschaft. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerber-/bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium).
9)
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
10)
Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln.
11)
Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
12)
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind.
Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Im Antragsbogen Nr. „IX Honorarblatt“ wird das Honorar der jeweilige Mindestsatz als Basishonorar bezeichnet.
13)
Der öffentliche Auftraggeber prüft die Zulassung zum Vergabeverfahren und die Eignung - siehe hierzu auch Blatt „Eignungsmatrix“. Nur bei Erfüllung der Zulassungs- und Eignungskriterien erfolgt die Angebotswertung.
14)
Die Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (
https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen.