Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 8 für Teilabbruch, Sanierung und Neubau des Kindergartens "Zillerstall"
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 8 (HS) für Teilabbruch, Sanierung und Neubau des Kindergartens "Zillerstall".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 8 für Teilabbruch, Sanierung und Neubau des Kindergartens "Zillerstall"
Referenznummer: 2024/2334
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 8 (HS) für Teilabbruch,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 8 (HS) für Teilabbruch, Sanierung und Neubau des Kindergartens "Zillerstall".
Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige hat beschlossen, den Kindergarten "Zillerstall" (Zillerstallstraße 19, 73312 Geislingen an der Steige) im Erdgeschoss abzubrechen und neu zu errichten sowie im Untergeschoss (Hanggeschoss) zu sanieren. Hintergrund: Der Kindergarten "Zillerstall" wurde im Jahr 1973 errichtet. Das Untergeschoss wurde in Massivbauweise hergestellt. Das Erdgeschoss wurde als Stahl-Fertigteilkonstruktion mit angehängten Betonsandwichelementen mit Waschbetonoberfläche errichtet. Der Kindergarten wird aktuell als 2,5-gruppiger Kindergarten betrieben. In Zukunft soll der Kindergarten als 4-gruppiger Kindergarten betrieben werden. Die neue Planung sieht eine Bruttogeschossfläche im Untergeschoss von ca. 244 m² vor. Die Bruttogeschossfläche im Erdgeschoss soll ca. 627 m² aufweisen. Eine Freifläche von ca. 2.500 m² umgibt das Gebäude. Die Außenanlagen sowie sämtliche Spielgeräte sollen weitestgehend erhalten bleiben. Weiter ist angedacht, barrierefrei Zugänge über Rampen im Erd- und Untergeschoss herzustellen. Der Kindergartenbetrieb wird während der Bauphase ausgelagert. Angedacht ist ein Container-Interimsbau, der jedoch nicht Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Vorgesehen sind u.a. folgende Abbruch-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen: - Erdgeschoss: o Abbruch: Da die Bausubstanz im Erdgeschoss nicht erhaltenswert ist, wird das gesamte Erdgeschoss bis zur Decke über dem Untergeschoss rückgebaut. o Neubau: Auf die bestehende Decke soll der Kindergarten in Holzbauweise neu aufgebaut werden. o Barrierefreiheit: Der gesamte Kindergarten soll barrierefrei nutzbar sein, dies wird über eine Außenrampe zum Erdgeschoss und eine Rampe zum Untergeschoss gewährleistet. o Treppe: Eine interne Treppenverbindung soll das bestehende Untergeschoss mit dem neuen Erdgeschoss verbinden. o Gruppen- und Nebenräume / Sanitärbereich: Im Erdgeschoss werden 3 Gruppenräume mit ca. 50 m² und Nebenräume mit ca. 21 m² sowie ein Sanitärbereich angeordnet. Diese Bereiche sind auch baulich vom Baukörper hervorgehoben und erhalten nicht symmetrische Satteldächer als Dachform. o Mehrzweckraum: Als zentraler Punkt verbindet der Mehrzweckraum mit ca. 70 m² alle Gruppenräume. Der offene Mehrzweckraum soll vielfältig genutzt werden. Überdies hat der Mehrzweckraum einen direkten Zugang zum Garten. o Weitere Räumlichkeiten: An den Mehrzweckraum ist ein Mal- und Werkbereich mit ca. 30 m² angeschlossen. Foyer und Garderobe verfügen eine Fläche von ca. 70 m² und beinhalten Garderobenplätze für bis zu 80 Kinder. Ein Besprechungsraum mit ca. 30 m² dient als Personal- und kleiner Besprechungsraum. Im Erdgeschoss ist zusätzlich ein Büro für die Kindergartenleitung mit ca. 15 m² vor-gesehen. Daneben befindet sich ein Abstellraum mit ca. 15 m². o Dämmung nach GEG: Der Neubau wird gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) gedämmt und mit entsprechenden Tür- und Fensterelementen ausgestattet. - Untergeschoss: Die bestehenden Räumlichkeiten im Untergeschoss wurden teilweise im Jahr 2017 renoviert. Diese sollen erhalten bleiben. o Prüfung Haustechnik / Elektro: Ein wichtiger Aspekt ist die Prüfung der bestehenden Haustechnik und Elektroleitungen. Die Gewerke sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu erneuern. o Gruppen-, Neben- und Ruheraum: Im Untergeschoss werden zum Gruppenraum mit ca. 60 m² noch ein Nebenraum mit ca. 16 m² und ein Ruheraum mit ca. 16 m² angeordnet. o Sanitäranlagen: Zusätzlich erhält das Untergeschoss neue Sanitäranlagen für eine Gruppe sowie ein barrierefreies WC, das für Personalzwecke mitgenutzt werden soll. o Eingangssituation: Die bestehende Eingangssituation wird durch einen Garderobenbereich und einen neue Eingangssituation erweitert. Neben der Garderobe befindet sich ein Elternsprechzimmer mit einer Raumgröße von ca. 10 m². - Haustechnische Eingriffe: o Bestandsprüfung Heizanlage: Das bestehende Gebäude wird aktuell über eine zentral gesteuerte Gasheizung betrieben. Die Heizanlage ist auf das Gesamtsystem abzustimmen. Gegebenenfalls wird die Bestandsheizanlage durch eine Wärmepumpe oder ein anderes Heizungssystem ersetzt. Die Untergeschossräume sind über normale Heizkörper beheizbar, das Erdgeschoss vom Neubau soll eine Fußbodenheizung erhalten. o Bestandprüfung Wasser-/Abwasserleitungen: Wasser und Abwasserleitungen im Bestand sollen geprüft und ggf. ergänzt / erneuert werden. o Bestandprüfung Stromversorgung: Die Stromversorgung sollte geprüft und ggf. ergänzt / erneuert werden o Photovoltaik: Errichtung einer PV-Anlage auf mindestens 60 % der Dachfläche Die Stadt Geislingen an der Steige geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,22 Mio. netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Die Stadt Geislingen an der Steige bemüht sich um Fördermöglichkeiten, es stehen derzeit aber noch keine in Aussicht. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 8, LPH 1 bis 9. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung: Göppingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-10 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-02 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung "Heizung / Sanitär"). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2021, 2022, 2023) sind. (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der TGA-Fachplanung i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 1, 2 und 5 für Sanierung ((Teil-) Abbruch eines Gebäudeteils und Umbau / Modernisierung / Erweiterung) einer Kindertageseinrichtung oder eines vergleichbaren Bildungsbaus (z.B. Grundschule) für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410, 420 und 480 von mindestens EUR 200.000,00 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2019) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild; Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH12Q
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH12Q
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 212-661840 (2024-10-29)