Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum;
- Nachweis über die Zertifizierung gem. § 52 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen;
- Darstellung eines Entsorgungskonzepts. Einzugehen ist dabei auch auf den geplanten Fuhrpark und den geplanten Einsatz von Behältern für das Einsammeln von unter II.1.5 aufgeführten Wertstoffen.
- Übergabe der Urkalkulation für die vertragliche Leistung
- Beschreibung der technischen und personellen Ausstattung des Unternehmens und der jeweiligen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählt insbesondere eine verbindliche Erklärung, durch welche Niederlassung der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung technisch, logistisch und kaufmännisch abgewickelt wird und über deren technische und personelle Ausstattung,
- Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen,
Spätestens mit Leistungsbeginn vorzulegende Angaben und Nachweise:
- Nachweis über den entsprechenden Fuhrpark;
- Benennung von Übergabestellen, Umschlaganlage, Entsorgungsbetriebe (für die einzelnen Stoffströme);
- Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen hinsichtlich einer Kameraüberwachung des Wertstoffhofgeländes;
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A zu
den im Angebot angegebenen Referenzen;
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb), Tätigkeit "Sammeln" und "Lagern", beliebiger Abfallschlüssel. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.