Der Auftraggeber, die Stadt Königswinter, beabsichtigt die Baumpflegearbeiten und Baumfällarbeiten innerhalb des gesamten Stadtgebietes Königswinter an ein Unternehmen zu vergeben. Hierbei handelt es sich um Einzelbäume und Baumgruppen an Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen, Spielflächen, Liegenschaften, Sportanlagen, im Uferbereich von Gewässern und sonstigen in der Zuständigkeit liegenden Einrichtungen. Bei diesen Bäumen wird eine regelmäßige Baumkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien durchgeführt. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrolle notwendige Maßnahmen sowie auch um Maßnahmen, die nach unvorhersehbaren Ereignissen z.B. nach Gewittern, Sturm, Starkregen oder sonstigen Naturereignissen aufgrund der Gefahrenlage sofort auszuführen sind. Hauptmassen für die Ausschreibung Baumpflege 2024: 352 Bäume Baumfällungen 116 Bäume Lichtraumprofil 505 Bäume Totholzschnitt 46 Bäume Astbruch, Entfernung Einzeläste 172 Bäume Kroneneinkürzung. 307 Bäume Komplette Kronenpflege//Kroneneinkürzung und Totholzschnitt 21 Bäume Kronensicherung 287 Bäume sonstige Baumpflege 1100 Bäume Baumkontrolle 10 Stunden Stundenlohnarbeiten 6 Stück Sonstige Leistungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königswinter - Rahmenvertrag Baumpflege im Stadtgebiet 2024-2028
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber, die Stadt Königswinter, beabsichtigt die Baumpflegearbeiten und Baumfällarbeiten innerhalb des gesamten Stadtgebietes Königswinter an ein...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber, die Stadt Königswinter, beabsichtigt die Baumpflegearbeiten und Baumfällarbeiten innerhalb des gesamten Stadtgebietes Königswinter an ein Unternehmen zu vergeben. Hierbei handelt es sich um Einzelbäume und Baumgruppen an Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen, Spielflächen, Liegenschaften, Sportanlagen, im Uferbereich von Gewässern und sonstigen in der Zuständigkeit liegenden Einrichtungen. Bei diesen Bäumen wird eine regelmäßige Baumkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien durchgeführt. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrolle notwendige Maßnahmen sowie auch um Maßnahmen, die nach unvorhersehbaren Ereignissen z.B. nach Gewittern, Sturm, Starkregen oder sonstigen Naturereignissen aufgrund der Gefahrenlage sofort auszuführen sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baumpflege📦 Beschreibung
Interne Kennung: E84179649
Titel: Baumpflege- und Baumfällarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den beschribenen Leistungen handelt sich um einen Rahmenvertrag zu Baumpflegearbeiten und Baumfällarbeiten innerhalb des gesamten Stadtgebietes...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den beschribenen Leistungen handelt sich um einen Rahmenvertrag zu Baumpflegearbeiten und Baumfällarbeiten innerhalb des gesamten Stadtgebietes Königswinter. Hierbei handelt es sich um Einzelbäume und Baumgruppen an Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen, Spielflächen, Liegenschaften, Sportanlagen, im Uferbereich von Gewässern und sonstigen in der Zuständigkeit liegenden Einrichtungen. Bei diesen Bäumen wird eine regelmäßige Baumkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien durchgeführt. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrolle notwendige Maßnahmen sowie auch um Maßnahmen, die nach unvorhersehbaren Ereignissen z.B. nach Gewittern, Sturm, Starkregen oder sonstigen Naturereignissen aufgrund der Gefahrenlage sofort auszuführen sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baumpflege📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Postleitzahl: 53639
Stadt: Königswinter
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-15 📅
Datum des Endes: 2025-04-14 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag soll zunächst für 12 Monate vergeben werden. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht einer der Vertragsparteien dieser...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag soll zunächst für 12 Monate vergeben werden. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht einer der Vertragsparteien dieser Verlängerung spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Pflegejahres für das Folgejahr schriftlich widerspricht.
Die max. Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Hiernach gilt das Vertragsverhältnis als automatisch beendet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-04 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-04 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-04 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-29 📅
Zusätzliche Informationen:
“Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden:
1) Formular VHB_124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
2) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter...”
Zusätzliche Informationen
Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden:
1) Formular VHB_124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
2) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
3) Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
4) Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht
5) Csx-59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter
6) Erklärung und Nachweis zur Qualifikation des verantwortlichen Leiters und Ansprechpartners vor Ort
7) Eigenerklärung zur Qualifikation der einzusetzenden Baumpfleger und zur Durchführung der Seilklettertechnik
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Formular VHB_124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
2) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
3) Formular 521 EU Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Formular VHB_124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
2) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
3) Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
4) Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht
5) Csx-59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter
“6) Erklärung und Nachweis zur Qualifikation des verantwortlichen Leiters und Ansprechpartners vor Ort
7) Eigenerklärung zur Qualifikation der einzusetzenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Erklärung und Nachweis zur Qualifikation des verantwortlichen Leiters und Ansprechpartners vor Ort
7) Eigenerklärung zur Qualifikation der einzusetzenden Baumpfleger und zur Durchführung der Seilklettertechnik
8) Zur Feststellung der Eignung, in Hinsicht auf die techn. und berufl. Leistungsfähigkeit, werden 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen gefordert: zu 6)
Erklärung und Nachweis zur Qualifikation des verantwortlichen Leiters und Ansprechpartners vor Ort
- Qualifikation zum geprüften Fachagrarwirt für Baumpflege oder zum European Tree Worker ETW (oder eine vergleichbare Qualifikation)
zu 7)
Eigenerklärung zur Qualifikation der einzusetzenden Baumpfleger
- Zertifizierung als FLL-Baumkontrolleur (oder vergleichbare Qualifikation) und ein-tägige Schulung zum Thema Artenschutz
und zur Durchführung der Seilklettertechnik
- Qualifikation durch min. 2 Mitarbeiter, arbeiten nach der Seilklettertechnik durchzuführen, z.B. SKT-B Bescheinigung (oder vergleichbare Qualifikation)
zu 8)
- Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare (vergleichbar = technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf)
- Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung zu Baumpflege- & Baumfällarbeiten als Rahmenvertrag vergleichbar sind.
- Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, solange die Leistung seit min. 1 Jahr erbracht wurde.
- Der Auftragswert muss min. 200.000 € netto je Referenz & Leistungsjahr be-tragen.
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Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
“Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das
Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Königswinter
Nationale Registrierungsnummer: 053820024024-04001-64
Postanschrift: Dollendorfer Straße 39
Postleitzahl: 53639
Postort: Königswinter - Oberpleis
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: KoPart e.G.
E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw📧
Telefon: 0211430770📞
URL: http://www.koenigswinter.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84179649🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E84179649🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
“Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E84179649 herunterladbar. Es ist vom Bieter...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E84179649 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 02514112165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 045-131480 (2024-02-29)